Achtung, Allergiker: Erdnüsse in Haselnusscreme entdeckt!
Achtung, Allergiker: Erdnüsse in Haselnusscreme entdeckt!
Österreich - Die Akar Austria GmbH hat einen Rückruf für die Haselnusscreme „Gourmet Celebi“ (300 g) gestartet, da in der Creme nicht deklarierte Erdnüsse nachgewiesen wurden. Diese Warnung richtet sich besonders an Menschen mit Erdnussallergien, die durch den Konsum des betroffenen Produkts gesundheitlich gefährdet sein könnten. Das betroffene Mindesthaltbarkeitsdatum ist der 08. Mai 2026, wie 5min.at berichtet.
Akar Austria fordert alle Händler auf, die betroffenen Chargen umgehend aus dem Verkauf zu nehmen. Verbraucher sollten die Haselnusscreme nicht mehr verzehren und sich mit weiteren Anliegen direkt an den Vertrieb des Unternehmens wenden. Akar Austria entschuldigte sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten und betont die Wichtigkeit der Lebensmittelsicherheit.
Gesundheitsrisiko durch unerwartete Allergene
Der Rückruf wurde aufgrund des Nachweises von Erdnussspuren eingeleitet, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind. Bereits sehr kleine Mengen an Erdnüssen können bei Allergikern schwerwiegende Reaktionen hervorrufen, was das Risiko für diese Personengruppe erheblich erhöht, wie in einem Bericht von heute.at hervorgehoben wird.
In Europa sind Lebensmittelhersteller laut der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) 1169/2011) verpflichtet, die 14 häufigsten Allergene, darunter Erdnüsse, auf ihren Produkten zu kennzeichnen. Dennoch gibt es bislang keine gesetzliche Regelung für unbeabsichtigte Einträge von Allergenen in Lebensmitteln, was in der Debatte um Lebensmittelallergien thematisiert wird. Viele Hersteller geben freiwillige „Spurenhinweise“ an, diese erlauben allerdings keinen Rückschluss auf die tatsächliche Menge des Allergens im Produkt, informiert das BFR.
Wichtigkeit der Allergenkennzeichnung
Angesichts der potenziellen gesundheitlichen Risiken, die durch den unerwarteten Verzehr von Allergenen entstehen können, sind klare Kennzeichnungen unerlässlich. Die latente Gefahr für Allergiker durch unbeabsichtigte Einträge in Lebensmitteln stellt eine ernstzunehmende Herausforderung dar. In der Branche ist man sich einig, dass es notwendig ist, Schwellenwerte für die Kennzeichnung von unbeabsichtigten Allergenen zu diskutieren, um Verbraucher besser zu schützen.
Zusammenfassend ist die aktuelle Rückrufaktion ein wichtiger Reminder für sowohl Verbraucher als auch Hersteller, die strengen Richtlinien zur Lebensmittelsicherheit und Allergenkennzeichnung ernst zu nehmen. Die Gesundheit von Menschen mit Nahrungsmittelallergien darf nie gefährdet werden.
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Ort | Österreich |
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