Überraschung im Schlafzimmer: Ex-Freund belagert Wienerin und wird festgenommen!
Eine Wienerin entdeckt ihren Ex-Partner in ihrer Wohnung. Der Vorfall endet mit einer Festnahme der Polizei nach Drohungen.

Überraschung im Schlafzimmer: Ex-Freund belagert Wienerin und wird festgenommen!
Eine 46-jährige Wienerin machte kürzlich eine erschreckende Erfahrung, als sie nach einem Spaziergang mit ihrem Hund in ihre Wohnung zurückkehrte. Ihr 64-jähriger Ex-Partner hatte durch die nur angelehnte Tür in ihre Wohnung eindringen können und legte sich einfach in ihr Bett. Als die Frau ihn aufforderte, die Wohnung zu verlassen, soll der Mann sie mit dem Tod bedroht haben. Dies berichtet [exxpress.at]( https://exxpress.at/news/nach-gassirunde-wienerin-findet-ex-freund-im-bett/).
Daraufhin alarmierte die Frau die Polizei, die den Mann in der Wohnung festnahm. Infolge des Vorfalls erließ die Polizeiinspektion Leyserstraße ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen den Ex-Partner. Dieses Verbot gilt für die Wohnung der Frau sowie für einen Umkreis von 100 Metern.
Maßnahmen der Polizei
Zusätzlich wurde ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Mann ausgesprochen. Bei seiner Vernehmung zeigte sich der 64-Jährige nicht geständig und behauptete, die Ex-Freundin habe ihn in die Wohnung gelassen. Schließlich wurde er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt und anschließend auf freien Fuß gesetzt.
In Österreich haben die Behörden verschiedene Möglichkeiten, um Personen, die potenziell gefährlich sein könnten, zu schützen. Die Polizei kann ein sofortiges Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen, falls ein „gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit“ bevorsteht, wie oesterreich.gv.at erläutert. Diese Maßnahmen sind wichtig, um gefährdete Personen zu schützen und um im Ernstfall schnell reagieren zu können.
Häusliche Gewalt: Ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem
Der Vorfall verdeutlicht einmal mehr das ernstzunehmende Thema der häuslichen Gewalt, das häufig in engen Beziehungen oder gemeinsamen Haushalten auftritt. Laut bmfwf.gv.at wird häusliche Gewalt in Österreich von verschiedenen Gesetzen, einschließlich des Gewaltschutzgesetzes, geregelt. Dieses Gesetz sieht neben Betretungs- und Annäherungsverboten auch die Möglichkeit vor, bei Gericht einstweilige Verfügungen zu beantragen, um den Schutz gefährdeter Personen zu gewährleisten.
Die Einführung von Maßnahmen wie der Gewaltpräventionsberatung für Gefährder und Gewaltschutzzentren zur Unterstützung von Betroffenen sind Schritte, die darauf abzielen, das Problem der häuslichen Gewalt in den Griff zu bekommen. Diese Einrichtungen bieten nicht nur rechtliche Unterstützung, sondern auch psychosoziale Hilfe und Sicherheitspläne an, um betroffenen Personen zu hundert Prozent den Schutz zu bieten, den sie benötigen.
Kurzfristige Schutzmaßnahmen wie das Betretungs- und Annäherungsverbot beschränken sich in der Regel auf zwei Wochen, können jedoch auf bis zu vier Wochen verlängert werden, wenn ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt wird. In Anbetracht der Ernsthaftigkeit solcher Vorfälle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Betroffenen wissen, wie sie sich in einer Notlage verhalten sollen und welche Unterstützung ihnen zur Verfügung steht.