Kehl (ots)
Ein schockierender Vorfall erschütterte am Montag die grenzüberschreitende Zugverbindung zwischen Straßburg und Karlsruhe! Um 9:30 Uhr erwischten Beamte der Gemeinsamen Deutsch-Französischen Diensteinheit einen 21-jährigen syrischen Mann, der mit einer belgischen Identitätskarte unterwegs war. Doch der Schein trog: Bei genauerer Überprüfung gab es massive Zweifel an seiner Identität. Die Polizei stellte fest, dass die Identitätskarte als gestohlen im Fahndungssystem eingetragen war! Der Verdächtige gestand, die Dokumente von seinem Schleuser erhalten zu haben und hatte zuvor bereits vor drei Monaten in Griechenland einen Asylantrag gestellt.
Rasante Justiz: Schnellverfahren trifft den Täuschungsversuch
Die Staatsanwaltschaft Offenburg handelte schnell und beantragte ein beschleunigtes Verfahren. Der Grund: Der 21-Jährige hatte keinen Wohnsitz in Deutschland! Nur einen Tag später, am Dienstag, wurde der Mann bereits von einer Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg verurteilt. Die Strafe? Eine Geldbuße von 40 Tagessätzen à 10 Euro – und das war noch nicht alles: Nach der Urteilsverkündung wurde er sofort nach Frankreich zurückgeschoben. Ein deutliches Zeichen, dass Betrugsversuche an den Grenzen nicht unbeachtet bleiben!
Was steckt hinter dem beschleunigten Verfahren?
Dieses Verfahren wird in klaren Fällen angewendet, wo die Beweislage eindeutig ist – und vor allem, wenn der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz hat. Die Gesetze ermöglichen es, die Justiz schneller zu entlasten und sicherzustellen, dass diese Täter nicht einfach entkommen. Ein Schlag ins Gesicht für die, die denken, sie könnten mit gefälschten Dokumenten einfach durch Europa reisen!