Lettland plant Austritt aus Istanbul-Konvention: Proteste in Riga!

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Lettlands Parlament beschließt den Ausstieg aus der Istanbul-Konvention, was den Schutz von Frauen gefährden könnte.

Lettlands Parlament beschließt den Ausstieg aus der Istanbul-Konvention, was den Schutz von Frauen gefährden könnte.
Lettlands Parlament beschließt den Ausstieg aus der Istanbul-Konvention, was den Schutz von Frauen gefährden könnte.

Lettland plant Austritt aus Istanbul-Konvention: Proteste in Riga!

Am 31. Oktober 2025 hat das Parlament Lettlands den beschlossenen Ausstieg aus der Istanbul-Konvention vollzogen. Diese Entscheidung wurde am Donnerstag nach mehrstündiger Diskussion getroffen und fand Unterstützung von einer der drei Koalitionsparteien der Mitte-Links-Regierung. Damit würde Lettland als erstes EU-Land aus der Konvention austreten, die seit ihrer Ratifizierung im Jahr 2024 einen wichtigen Rahmen für den Schutz von Frauen vor Gewalt darstellt.

Die Istanbul-Konvention gilt als das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument in Europa zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und definiert zahlreiche Maßnahmen zur Prävention sowie zum Schutz der Opfer. Sie stuft Gewalt gegen Frauen als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung ein und fordert umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter. Frauenrechtsorganisationen äußern ernste Bedenken, dass der Rückzug aus der Konvention den Schutz von Frauen in Lettland beeinträchtigen könnte.

Proteste und Reaktionen

Am Mittwoch, einen Tag vor der Bundestagsentscheidung, demonstrierten in Riga etwa 5.000 Menschen gegen den geplanten Ausstieg. Die Protestierenden machen deutlich, wie wichtig die Istanbul-Konvention für den Fortschritt im Bereich Frauenrechte und den Schutz von Opfern sexueller und häuslicher Gewalt ist. Insbesondere nach der Ratifizierung im Jahr 2024 wurde die Konvention als wichtiger Erfolg für die Regierung betrachtet, die zum Zeitpunkt ihrer Amtsübernahme im September 2023 einen starken Fokus auf Frauen- und Gleichstellungsfragen gelegt hatte.

Der Rückzug aus der Istanbul-Konvention muss nun noch von Staatspräsident Edgars Rinkevics genehmigt werden. Dies könnte zu weiteren Diskussionen innerhalb der Regierung und der Öffentlichkeit führen, da die Auswirkungen dieses Schrittes weitreichend sind.

Hintergrund zur Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention, die am 11. Mai 2011 von 13 Staaten, darunter Österreich, unterzeichnet wurde, umfasst umfassende Bestimmungen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen, einschließlich traditioneller Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirats. Die Konvention erkennt auch strukturelle Gewalt als eine der Hauptursachen geschlechtsspezifischer Gewalt an und fordert die Vertragsstaaten auf, sowohl rechtliche als auch faktische Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.

  • Österreich ratifizierte die Konvention am 14. November 2013, und sie trat am 1. August 2014 in Kraft.
  • Die Nationale Koordinierungsstelle „Gewalt gegen Frauen“ wurde im Sommer 2015 eingerichtet.
  • Die Konvention umfasst Verpflichtungen zur Gewaltprävention, zum Schutz von Opfern und zur Strafverfolgung.

Das GREVIO, die Expert*innengruppe zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention, spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung der Maßnahmen der Vertragsstaaten. Diese Gruppe kann besonders bei schwerwiegenden oder anhaltenden Mustern von Gewalt spezielle Untersuchungsverfahren einleiten und allgemeine Empfehlungen abgeben. Mitglieder dieser unabhängigen Gruppe sind für ihre Integrität und Fachkompetenz in relevanten Bereichen ausgewählt.

Mit Lettlands bevorstehendem Austritt könnte eine wichtige Debatte über die Notwendigkeit und den Stellenwert internationaler Instrumente zum Schutz von Frauenrechten innerhalb der EU angestoßen werden. Die kommenden Tage werden zeigen, ob die Regierung in Riga die Bedenken von Aktivistinnen und Aktivisten berücksichtigen wird.

Für weitere Informationen zu den Zusammenhängen und Details zur Istanbul-Konvention, siehe vienna.at, bmfwf.gv.at und institut-fuer-menschenrechte.de.