EU

EU-Rückführungsgesetz: Abschiebezentren in Drittstaaten im Fokus!

Am 11. März 2025 präsentierte Migrationskommissar Magnus Brunner das neue EU-Rückführungsgesetz, das es Mitgliedstaaten ermöglichen soll, Abschiebezentren im Ausland einzurichten. Laut dem Gesetzesentwurf sollen diese Zentren für abgelehnte Asylbewerber:innen ähnlich wie Gefängnisse agieren. Die Grüne Fraktion im Europaparlament, repräsentiert durch Thomas Waitz und Meri Disoski, kritisiert diesen Ansatz als gefährlich für die Menschenrechte und als rechtlich fragwürdig. Sie befürchten, dass die EU sich durch diese Maßnahmen erpressbar macht und die realen Migrationsprobleme nicht angegangen werden. Laut sueddeutsche.de wird die mangelnde Abschiebungsquote als Grund für die Dringlichkeit dieses Gesetzes angesehen, da nur etwa zwanzig Prozent der ausreisepflichtigen Asylbewerber tatsächlich die EU verlassen.

Reform der Abschieberegelungen

Ein zentrales Element der Reform ist die sogenannte "European Return Order", die es ermöglicht, dass ein abgelehnter Asylantrag im Schengen-System registriert wird. Damit müssen alle Mitgliedstaaten die Entscheidung eines Landes anerkennen. Diese Vereinheitlichung zielt darauf ab, die Regulierungen zu verschärfen und die Pflichten der Migranten zu erhöhen. So sollen sie unter Androhung von Strafen mit den Behörden kooperieren und Informationen über ihren Aufenthaltsort bereitstellen. Bei Fluchtgefahr sind sogar Inhaftierungen bis zur Abschiebung möglich.
Die Kontroversität des Gesetzes zeigt sich besonders in den Plänen für Abschiebezentren außerhalb der EU, wie sie von Ursula von der Leyen initiiert wurden. Diese Einrichtungen sollen Asylbewerber beherbergen, deren Anträge endgültig abgelehnt wurden, bis sie abgeschoben werden können. Diese Maßnahme wird nicht nur von Grünen und Sozialdemokraten scharf kritisiert, sondern auch von Flüchtlingsorganisationen, die menschenunwürdige Bedingungen fürchten, wie ots.at berichten.

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Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
sueddeutsche.de

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