Wien: 16-Jährige wegen Bombendrohung gegen Polizei verurteilt!
Eine 16-Jährige wurde wegen einer Bombendrohung gegen die Wiener Polizei zu zwei Monaten bedingt verurteilt. Der Vorfall ereignete sich während einer Befragung nach einem Ladendiebstahl.

Wien: 16-Jährige wegen Bombendrohung gegen Polizei verurteilt!
Am 4. Dezember 2025 wurde eine heute 16-Jährige vom Wiener Landesgericht wegen Drohung mit einem Bombenanschlag verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig und sieht eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Monaten vor. Der Vorfall ereignete sich am 29. November 2024, als die damals 15-Jährige während einer Polizeibefragung nach einem Ladendiebstahl in der Lugner City festgenommen wurde.
Im Zuge der Befragung äußerte die Jugendliche provokante Aussagen, indem sie erklärte, es sei „erlaubt, Kuffar (Ungläubigen) zu bestehlen“. Sie wollte nicht in einem Raum mit „Kuffar“ sein und drohte mit der Aussage: „Bombe wird euch alle vernichten“ und „ich werde mit dieser Polizeistation beginnen“. Trotz ihrer Drohung gab die Angeklagte an, ein Messer bei sich zu haben; bei der Durchsuchung fand die Polizei jedoch kein solches Objekt.
Provokation und Wut als Auslöser
Im Rucksack der Verurteilten entdeckten die Beamten zwei gerahmte Bilder mit IS-Flaggen, die sie mit einer Freundin an prominenten Orten in Wien aufgenommen und auf sozialen Medien geteilt hatte. Diese Bilder wurden in der Urteilsfindung jedoch nicht als IS-Propaganda gewertet. Zudem wurde die Angeklagte nicht beschuldigt, einen Anschlag geplant zu haben; diese Vorwürfe wurden fallengelassen.
Die 16-Jährige räumte ein, dass ihre Provokationen aus einem Gefühl der Wut und der Provokation heraus entstanden seien. Eine ihrer Äußerungen sei durch die Aussagen eines Polizisten provoziert worden. Ihr Ziel war es, „ein bisschen Angst zu machen“. Dieses Verhaltensmuster fügt sich in die Diskussion um Jugendkriminalität ein, die in den letzten Jahren in vielen Ländern, auch in Deutschland, einen Anstieg verzeichnete.
Jugendkriminalität im Kontext
In Deutschland erreichte die Jugendgewalt im Jahr 2024 mit etwa 13.800 Fällen einen Höchststand, mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr 2016. Auch die Gruppe der 14- bis 17-Jährigen sowie der 18- bis 20-Jährigen ist von einem Anstieg betroffen. Ursachen werden unter anderem in psychischen Belastungen durch Corona-Maßnahmen und in Risikofaktoren bei jungen Schutzsuchenden gesehen. Dennoch gab es im Jahr 2024 einen Rückgang der Gesamtzahl junger Tatverdächtiger um circa 6 Prozent.
Das Bundeskriminalamt stellte fest, dass fast drei Viertel der jugendlichen Tatverdächtigen männlich waren. Der hohe Männeranteil bei gerichtlich Verurteilten unter 21 Jahren liegt bei etwa 84 Prozent und sogar bei 96 Prozent im Jugendstrafvollzug. Diese Statistiken verdeutlichen, dass das Thema Jugendkriminalität eine ernsthafte Herausforderung darstellt, die Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe verlangt, um kriminellen Karrieren entgegenzuwirken.
In Anbetracht dieser Entwicklungen bleibt die Frage, wie mit jugendlichen Straftätern umgegangen werden sollte. Einige Fachleute schlagen härtere Sanktionen im Jugendstrafrecht vor oder diskutieren eine mögliche Herabsetzung der Strafmündigkeit als Möglichkeit, um stärker präventiv gegen Jugendkriminalität vorzugehen.
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