Ein dramatischer Prozess hat begonnen: Sechs Mitglieder der umstrittenen Protestgruppe „Letzte Generation“ stehen vor dem Amtsgericht Niebüll, angeklagt wegen einer spektakulären Farbattacke auf einen Privatjet auf Sylt. Die Angeklagten, im Alter von 22 bis 61 Jahren, müssen sich wegen Sachbeschädigung, Störung öffentlicher Betriebe und Hausfriedensbruch verantworten. Dies könnte die teuerste Aktion der Gruppe gewesen sein, mit einem geschätzten Schaden von über einer Million Euro. Am Freitag wird das Urteil erwartet.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg wirft fünf der Angeklagten vor, in das Flughafengelände eingedrungen zu sein, um den Privatjet mit orangener Farbe zu besprühen. Dabei sollen sie auch die Triebwerke beschädigt haben. Auf den Tragflächen des Jets entrollten sie Transparente mit provokanten Botschaften wie „Euer Luxus – Unsere Dürre“. Zudem wird ihnen vorgeworfen, auf einem Golfplatz Löcher gegraben und einen Baum gepflanzt zu haben. Die Taten ereigneten sich bereits im Juni des vergangenen Jahres.
Geständnisse und emotionale Aussagen
Am ersten Prozesstag äußerten sich fünf der Angeklagten und gestanden ihre Beteiligung. Sie erklärten, dass ihre Aktionen auf die übermäßige CO2-Bilanz der Reichen aufmerksam machen sollten. „Der Beitrag der Superreichen zur Zerstörung unserer Lebensgrundlage ist unverhältnismäßig groß“, betonte Lilli G. In emotionalen Reden forderten sie mehr politischen Willen für notwendige Veränderungen. Eine der Aktivistinnen, die bereits wegen früherer Proteste im Gefängnis war, erklärte: „Es gibt keinen anderen Weg als zivilen Ungehorsam.“
Strafrahmen und weitere Verfahren
Die Strafen für die Angeklagten könnten von Geldbußen bis zu zwei Jahren Gefängnis reichen. Für die Störung öffentlicher Betriebe drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft. Unklar bleibt, ob der Millionenschaden am Flugzeug absichtlich herbeigeführt wurde. Während der Verhandlungstage finden aus Platzgründen die Sitzungen im China Logistic Center Itzehoe statt, wo strenge Sicherheitskontrollen herrschen. Zudem gibt es separate Verfahren gegen andere Mitglieder der Gruppe, die an weiteren Protestaktionen beteiligt waren.