Im Sachsenwald, der sich im Besitz der Familie von Bismarck befindet, ist ein steuerrechtlicher Sonderfall in den Fokus der Medien geraten. Dies wurde durch den Satiriker Jan Böhmermann in einer Folge seiner ZDF-Sendung „Magazin Royale“ aufgedeckt, in der er über einige Unternehmen sprach, die dort ansässig sind und von einem besonders niedrigen Gewerbesteuersatz profitieren. Der Sachsenwald liegt östlich von Hamburg und ist privat; er gehört keiner Gemeinde an, was zu besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen führt.
Gregor von Bismarck, der aktuelle Gutsbesitzer, macht gegenüber den Medien klar, dass von Steuerhinterziehung keine Rede sein kann. Er erläuterte, dass die dort erhobenen Gewerbesteuern nicht ihm direkt zugutekommen, sondern an das Finanzamt fließen und von der Gutsverwaltung für die Pflege des Waldes verwendet werden. Der Gutsbesitzer verwies zudem auf frühere Stellungnahmen, die diese Praxis bestätigen.
Rechtslage und Überprüfung durch das Ministerium
Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat sich ebenfalls mit dem Fall beschäftigt und sieht keine kommunalrechtlichen Bedenken gegen die Erhebung der Gewerbesteuer im Sachsenwald. Der Gewerbesteuerhebesatz, der 275 Prozent beträgt, wurde bereits im Jahr 1958 festgelegt und bewegt sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Diese Einnahmen sollen nach Aussage des Ministeriums für die Verbesserung der Wege innerhalb des Gutsbezirkes verwendet werden.
Der Ministeriumssprecher stellte klar, dass die Art der Verwendung der Gewerbesteuereinnahmen rechtlich zulässig sei. Ungeachtet dieser Klarstellung wird der gesamte Sachverhalt innerhalb der Landesregierung eingehend geprüft. Die Behörden wiesen darauf hin, dass sie aufgrund des Steuergeheimnisses keine Auskunft zu spezifischen Fällen wie diesem geben können.
Geplante Evaluierung und politische Reaktionen
Weitere Diskussionen über die steuerlichen Gegebenheiten im Sachsenwald werden durch politische Stimmen aus dem Landtag angeheizt. Lars Harms, der Fraktionschef der SSW, hob hervor, dass es bereits im Jahr 2004 Bestrebungen gab, den Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer zu erhöhen, um die Bildung von „Steueroasen“ in Schleswig-Holstein zu verhindern. Dies wirft die Frage auf, ob im Sachsenwald vielleicht ungerechte Vorteile für die ansässigen Unternehmen entstehen könnten.
FDP-Fraktionschef Christopher Vogt äußerte sich ebenfalls kritisch und fragte sich, wie es sein kann, dass in einem gebiet ohne kommunale Zugehörigkeit Unternehmen bestehen und Steuern gezahlt werden. Er verwies darauf, dass die Privilegien des Adels 1919 abgeschafft wurden und ein derartiger Sonderfall eigentlich nicht mehr Bestand haben sollte. In der politischen Debatte wird nun gefordert, Klarheit zu schaffen und gegebenenfalls gesetzgeberisch tätig zu werden.
Zahlreiche Fragen bleiben offen. Trotz des klaren Standpunkts des Innenministeriums gibt es Bedenken gegenüber den potenziellen Vorteilen, die einige Unternehmen aus dieser speziellen steuerlichen Gestaltung ziehen könnten. Der Sachsenwald, in dem 1871 Grundbesitz von Kaiser Wilhelm I. an den ersten deutschen Reichskanzler Otto von Bismarck überging, könnte wieder einmal in den Mittelpunkt einer umfangreichen Diskussion über Steuergerechtigkeit und Privilegien gelangen.
Innahmequellen und die Funktion der Gewerbesteuer sind bei der Verwaltung des Sachsenwaldes Gegenstand intensiver Gespräche, und die Landesregierung hat sich nun das Ziel gesetzt, diese Thematik umfassend zu untersuchen. Auch die Verantwortlichen des Finanzministeriums haben fundamentale Bedenken geäußert und für weitere Klarheit gefordert. Diese Entwicklungen könnten weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Wahrnehmung ähnlicher Gebiete in Schleswig-Holstein haben.
Eine klare Positionierung von Seiten der Landesregierung zu dieser Vielzahl von Fragen und politischen Führern wird in naher Zukunft erwartet. Diese Situation wirft grundlegende Fragen über die Art und Weise auf, wie Privatrecht und Steuerrecht in einzigartigen Bereichen wie dem Sachsenwald koexistieren.
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