Im Straßenverkehr geht es häufig um Regeln und deren Einhaltung. Besonders ins Gewicht fällt dabei die Vorschrift, den Warnblinker richtig zu nutzen. Ein unsachgemäßer Gebrauch kann Autofahrer teuer zu stehen kommen, wie der ADAC eindringlich warnt. Denn falsch eingesetzte Warnblinker haben nicht nur zur Folge, dass Verkehrsabläufe gestört werden; sie können auch gleich mehrere Bußgelder nach sich ziehen.
Ein aktuelles Beispiel findet sich in der Tagesordnung vieler deutscher Städte, wo das Parken in der zweiten Reihe weit verbreitet ist. Autofahrer nutzen häufig den Warnblinker, um andere Verkehrsteilnehmer auf ihr Halten aufmerksam zu machen, was jedoch zu weiteren Problemen führt. Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt wurden im vergangenen Jahr mehr als vier Millionen Verkehrsregelverstöße festgestellt. Dies schließt auch den missbräuchlichen Einsatz des Warnblinkers ein, der klare Vorgaben in der Straßenverkehrsordnung hat.
Richtlinien des Warnblinkers
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Warnblinker ein wichtiges Mittel, um andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen, etwa wenn ein Fahrzeug liegen bleibt. Auch beim Abschleppen sind beide Fahrzeuge verpflichtet, den Warnblinker zu aktivieren. Die klare Absicht der Regel ist es, Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern. Die Möglichkeit, den Warnblinker dann auch bei Stauenden zu nutzen, wird oft falsch interpretiert, insbesondere beim Parken in der zweiten Reihe.
Der ADAC klärt auf, dass das Aktivieren des Warnblinkers, während man in der zweiten Reihe parkt, nur noch mehr Bußgelder nach sich ziehen kann. Autofahrer, die sich durch diese Regelung in Sicherheit wiegen, handeln fahrlässig und gefährden sowohl sich selbst als auch andere. Anstatt auf die eigene Sicherheit zu achten, setzen sie andere Verkehrsteilnehmer einem zusätzlichen Risiko aus.
Die finanzielle Belastung durch Bußgelder
Ein entscheidender Punkt ist die finanzielle Verantwortung, die mit dem falschen Einsatz des Warnblinkers einhergeht. Autofahrer, die in der zweiten Reihe parken und den Warnblinker nutzen, riskieren nicht nur ein Bußgeld wegen des Missbrauchs, sondern auch aufgrund des unerlaubten Parkens. Allein für das Halten in der zweiten Reihe müssen normalerweise schon 55 Euro gezahlt werden. Wenn man andere Verkehrsteilnehmer behindert, erhöht sich diese Summe auf 70 Euro.
Sollte es zudem zu einer Gefährdung des Verkehrs kommen, können die Kosten auf bis zu 80 Euro steigen. Im Fall eines Unfalls beläuft sich die Strafe sogar auf 100 Euro. Das Parken in der zweiten Reihe ist nicht nur unpraktisch, sondern kann auch schnell richtig teuer werden. Wer mehr als 15 Minuten hinterlässt, wird mit 85 Euro zur Kasse gebeten. Kommt es zu einer Behinderung, steigen die Kosten auf 90 Euro. Fügen Autofahrer dann noch den missbräuchlichen Gebrauch des Warnblinkers hinzu, sind zusätzliche 5 Euro fällig. Dadurch bleibt der Warnblinker lediglich ein kleiner Teil der finanziellen Verantwortung.
Die Botschaft ist also klar: Autofahrer sollten ihr Verhalten überdenken und sich der Risiken bewusst sein, die durch das Parken in der zweiten Reihe und den missbräuchlichen Einsatz des Warnblinkers entstehen. Die sicherste Lösung ist immer, die allgemeine Verkehrsregelung zu beachten und das Halten sowie Parken in einer solchen Weise zu vermeiden, die zu möglichen Strafen führen könnte. Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.tz.de.