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Park-Irrtümer: So entkommen Sie teuren Bußgeldern!

Die Parkplatzsuche stellt für viele Autofahrer eine stressige Herausforderung dar. Tom Louven, ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, beleuchtet in einem aktuellen Bericht die häufigsten Park-Irrtümer. Eine der grundlegenden Vorschriften ist, dass das Parken auf der linken Straßenseite grundsätzlich nur auf der rechten Seite erlaubt ist, gemäß Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Ein Verstoß gegen das Parkverbot auf der rechten Seite kann ein Bußgeld von 15 Euro nach sich ziehen. In besonderen Fällen, wie in Einbahnstraßen, ist das Parken auf der linken Seite zulässig. Auch in verkehrsberuhigten Zonen darf man links parken, jedoch ausschließlich auf gekennzeichneten Flächen.

Ein weiterer häufiger Irrtum betrifft das Reservieren von Parkplätzen durch Fußgänger. Dies ist nicht gestattet und kann mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Darüber hinaus kann das Freihalten einer Parklücke sogar als Nötigung gewertet werden, was zu drei Punkten in Flensburg und einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen kann. Es ist wichtig zu beachten, dass der Samstag rechtlich als Werktag gilt und die Parkscheinpflicht an Werktagen auch am Samstag Anwendung findet.

Wichtige Parkregeln und Verfahren

Eine weitere Regel besagt, dass Autofahrer bei einem defekten Parkscheinautomaten nicht von der Parkscheinpflicht befreit sind und aktiv nach einem funktionierenden Automaten suchen müssen. Bei einem Parkunfall reicht es nicht aus, einen Zettel mit Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen, da dies als Fahrerflucht gewertet werden kann. Die korrekte Vorgehensweise nach einem Parkunfall besteht darin, 60 Minuten zu warten und die Polizei zu informieren.

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Zusätzlich erläuterten auch andere Quellen die Pflichten und Rechte von Autofahrern beim Parken. So wird darauf hingewiesen, dass das Parken werktags kostenpflichtig ist, einschließlich Samstag, während sonntags und an gesetzlichen Feiertagen das Parken kostenfrei ist. Verkehrszeichen sollten von oben nach unten gelesen werden: Beispielsweise signalisiert die Angabe „Mo-Sa 9-18 Uhr“ eine begrenzte Parkdauer an diesen Tagen, wie Firmenauto berichtete.

Auf Privatgeländen, wie Supermarktparkplätzen, kann das Parken außerhalb der Öffnungszeiten zu Abschleppungen führen. Bei Parkremplern ist es notwendig, auf den Fahrzeughalter zu warten oder die Polizei zu informieren. Ein einfach hinterlegter Zettel ist nicht ausreichend, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Zudem ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung in der Regel verboten, es sei denn, man befindet sich auf einer Einbahnstraße. Das Freihalten von Parkplätzen mit dem Körper oder Gegenständen ist ebenfalls strafbar.

Besonders relevant ist, dass Autofahrer bei einem defekten Parkautomaten mit einer korrekt eingestellten Parkscheibe kostenfrei parken dürfen, wobei der Abstand zum nächsten Automaten zumutbar sein muss. Halten auf Radwegen ist ebenfalls untersagt und kann zu Bußgeldern führen. Schließlich sollten Autofahrer beachten, dass Behindertenparkplätze ausschließlich für berechtigte Fahrzeuge reserviert sind.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Verkehrsunfall
Genauer Ort bekannt?
Flensburg, Deutschland
Ursache
Fahrerflucht, Nötigung
Beste Referenz
stadtblatt-online.de
Weitere Quellen
firmenauto.de

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