Ein wesentlicher Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Saarlandes hat für Aufsehen gesorgt: Mit einem sogenannten „Hängebeschluss“ wurde der Bebauungsplan Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ bis zur Klärung eines Eilantrags vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dieser Beschluss, datiert auf den 30. September 2024, war auf Antrag des BUND Landesverband Saar e.V. erwirkt worden, einer anerkannten Umweltorganisation. Damit wird die Durchführung der geplanten Baumfällungen und Rodungen im betroffenen Gelände vorerst gestoppt.
Der Hintergrund dieser Entscheidung reicht zurück bis zum 20. September 2024, als der BUND einen Normenkontrollantrag beim OVG einreichte. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedelung von Forschungsinstituten und Unternehmen in der Nähe des Campus der Universität des Saarlandes. Der Plan sieht jedoch umfassende Rodungen von Wäldern und Baumfällungen vor – eine Maßnahme, die sowohl ökologisch bedenklich als auch für die Umwelt aktivisten ein großes Anliegen darstellt.
Details zum Verfahren
Am 27. September 2024 stellte der BUND einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO, um den Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ bis zur endgültigen Entscheidung über den Normenkontrollantrag außer Vollzug zu setzen. Das Gericht hat diesem Antrag stattgegeben und damit die Grundlage für jegliche Rodungen und Baumfällungen im geplanten Gebiet entzogen, solange die rechtlichen Klärungen noch ausstehen.
Der Beschluss des OVG hat unmittelbare Konsequenzen: Er schützt das betroffene Waldgebiet vor einer vorzeitigen Rodung, die möglicherweise irreversible Schäden an der Natur verursachen könnte. Dies schafft Raum für eine intensive rechtliche Prüfung, die die Erfolgsaussichten der Anträge des BUND klären könnte. Der genaue Termin für die endgültige Entscheidung über den Eilantrag oder die Normenkontrollantrag ist allerdings noch nicht bekannt gegeben worden.
Die Entscheidung des OVG zeigt, dass das Gericht die Bedenken von Umweltorganisationen ernst nimmt und ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Interessen im Rahmen des rechtlichen Verfahrens geltend zu machen. In der Vergangenheit hat sich bereits häufig gezeigt, dass der Schutz von natürlichen Ressourcen und die rechtlichen Möglichkeiten zum Umweltschutz eng miteinander verknüpft sind.
Zu beachten ist, dass eine Bewertung der Erfolgsaussichten des Eilantrags oder des Normenkontrollantrags an dieser Stelle noch nicht möglich ist. Die juristischen Auseinandersetzungen könnten sich daher über einen längeren Zeitraum hinziehen und sowohl für die Stadt Saarbrücken als auch für den BUND richtungsweisend sein. Bis zur Entscheidung des Gerichts bleibt der Bebauungsplan, der eine große Umgestaltung des betroffenen Gebiets vorsieht, nun ruhen.
Für weitere Informationen zu dieser und anderen rechtlichen Entwicklungen im Saarland, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.rechtundpolitik.com.