Merzig-Wadern

Pur-Konzert in Losheim abgesagt: Eventim behält 139.000 Euro ein!

In der malerischen Gemeinde Losheim am See sollte die Band Pur am 24. August ein mit Spannung erwartetes Open-Air-Konzert geben. Hunderte von Fans, angezogen von den berühmten Hits wie „Lena“ und „Abenteuerland“, machten sich auf den Weg, um ein unvergessliches Sommernachts-Spektakel zu erleben. Doch das schwüle Wetter spielte nicht mit: Bei Sturmwarnungen entschieden die Veranstalter von Popp-Concerts, das Event abzusagen.

Für die Ticketkäufer war dies jedoch nur der Beginn eines neuen Problems. Trotz der Absage blieben viele von ihnen auf einem Teil ihrer Kosten sitzen, da das Verkaufshaus Eventim einen Betrag von 7,30 Euro pro Ticket einbehält. Dies hat bei den enttäuschten Fans verständlicherweise für viel Unmut gesorgt.

Zweifel an der Fairness von Eventims Vorgehen

Eine Betroffene, die sich an die Saarbrücker Zeitung wandte, kann die Entscheidung von Eventim nicht nachvollziehen. Sie argumentiert, dass sie für ein Ticket bezahlt hat, aber keine Leistung erhalten hat. „Es wurde ja keine Veranstaltung durchgeführt“, sagt sie. Diese Meinung wird von anderen Verbraucherschützern, einschließlich Désirée Fuchs von der Verbraucherzentrale im Saarland, unterstützt. Fuchs verweist auf ein bemerkenswertes Urteil des Landgerichts in München, das Eventim dazu veranlasste, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überarbeiten.

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Laut Fuchs zeigt dies, dass die Rechtslage auf Seiten der Verbraucher sein könnte. Dennoch hält Eventim unbeirrt an der Praxis fest. Christian Colmorgen, der Unternehmenssprecher, erklärte, dass es beim Ticketverkauf verschiedene Kosten gebe, die nicht im Ticketpreis enthalten sind. Diese beinhalten Gebühren für Dienstleistungen, die aus seiner Sicht nicht erstattungsfähig sind.

Die Diskussion um die Ticketgebühren wirft auch die Frage auf, wie Veranstalter mit solchen Situationen umgehen. Fuchs erwähnt, dass der Veranstalter Popp-Concerts versichert ist. Trotzdem war der Geschäftsführer Stephan Junkes der Meinung, dass die Verantwortung für die Tickets und die einbehaltenen Gebühren beim Ticketdienstleister Eventim liegt. Seine Argumentation besteht darin, dass die Gebühren für Dienstleistungen, die verband mit dem Ticketkauf stehen, von Eventim einbehalten werden dürfen.

Juristische Auseinandersetzung an der Tagesordnung

Diese Konflikte könnte möglicherweise zu weiteren rechtlichen Schritten führen. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband plant eine Musterfeststellungsklage gegen Eventim, um klarzustellen, ob die Praxis des Geldeinbehaltens nach einer Absage rechtens ist. Die betroffene Frau aus Neunkirchen beispielsweise kämpft hartnäckig für ihre Rückerstattung. Sie hat sogar alle sieben Tickets, die sie für sich und ihre Freundinnen gekauft hatte, zurückgeschickt, wurde jedoch über einen fehlenden Rückschein informiert.

Auf die Nachfrage der Saarbrücker Zeitung reagierte Eventim, indem sie versprach, das fehlende Ticket nachträglich zu erstatten. Zudem wurde den Ticketkäufern mitgeteilt, dass auch die zuvor einbehaltenen Gebühren erstattet werden. Dies wird von den Geschädigten jedoch skeptisch betrachtet, da die Verbraucher glauben, eine fairere Handhabung wäre hier angemessener gewesen.

Laut den Schätzungen von Popp-Concerts mussten nahezu 19.000 Tickets rückabgewickelt werden, was Eventim potenziell eine beträchtliche Summe in Höhe von fast 139.000 Euro einbringt, allein durch die einbehaltenen Gebühren. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Streit entwickeln wird und welche rechtlichen Konsequenzen er für Eventim und die Veranstalter nach sich ziehen wird.


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Losheim am See, Deutschland
Quelle
saarbruecker-zeitung.de

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