Saarland

Bleiberecht für libanesische Familie: Härtefallkommission entscheidet!

Ein dramatisches Schicksal nimmt eine Wendung! Die Härtefallkommission hat entschieden: Eine libanesische Familie darf im Saarland bleiben! Diese Entscheidung, die am Freitag getroffen wurde, sorgt für Erleichterung und Hoffnung. Der Anwalt der Familie verkündete stolz, dass das Ersuchen an Innenminister Reinhold Jost schnell erfolgen wird. Ein Lichtblick für die Familie, die seit 2021 in der Landesaufnahmestelle in Lebach lebt!

Ein Leben im Wartemodus

Die Familie hat sich in Deutschland gut integriert. Beide Eltern sprechen fließend Deutsch, ihre 14-jährige Tochter ist eine aktive Schülerin und engagiert sich im Sportverein. Als gelernte Krankenpfleger haben die Eltern bereits eine Arbeitserlaubnis beantragt und stehen vor der Möglichkeit, bald eine Anstellung zu finden. Doch die Umstände sind dramatisch: Der Libanon, aus dem sie stammen, ist von Krieg und Unsicherheit geprägt. Als sie 2021 ins Saarland kamen, galt ihr Heimatland noch als sicher – ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Jetzt, in Zeiten des Krieges, wird ihre Situation als Härtefall anerkannt!

Die Macht des Innenministers

Die endgültige Entscheidung über den Aufenthaltstitel liegt nun in den Händen von Innenminister Reinhold Jost. Er hat das Gnadenrecht, das ihm erlaubt, auch jenen, die rechtlich gesehen keine Aussicht auf Asyl haben, ein Bleiberecht zu gewähren. Die Härtefallkommission, die aus acht Mitgliedern besteht, hat bereits in ihrer ersten Sitzung des Jahres weitere Fälle von Menschen besprochen, die von Abschiebung bedroht sind. Doch die Entscheidung über diese Fälle steht noch aus. Die Empfehlungen der Kommission sind zwar nicht bindend, doch der Minister muss seine Entscheidungen seit 2018 begründen, wenn sie von den Empfehlungen abweichen.

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Die Situation der libanesischen Familie ist ein Beispiel für die Herausforderungen und Chancen, die das Asylsystem in Deutschland bietet. Die kommenden Tage werden entscheidend sein!

Quelle/Referenz
sr.de

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