Im Fall einer Mutter, die keinen Platz für ihr Kind bekam, entschied das Landgericht Frankenthal, dass Eltern zuerst vor dem Verwaltungsgericht klagen müssen, bevor sie Kosten für private Betreuung zurückfordern können. Die Mutter hatte im Mai 2020 einen Platz für ihr neugeborenes Kind beantragt, doch die Stadt ließ die Familie bis April 2023 auf eine Rückmeldung warten. Erst dann wurde ein Platz ab September 2023 zugewiesen. In der Zwischenzeit musste die Familie für Tagesmütter zahlen, was die Mutter nun von der Stadt zurückfordern wollte.
Urteil und mögliche Berufung
Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass das Elternpaar nicht alle rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung ihres Kita-Anspruchs ausgeschöpft hatte. Es gibt kein Wahlrecht zwischen Klage und Schadensersatz; erst wenn die Klage auf einen Kita-Platz erfolglos bleibt, können Eltern auf Erstattung von Betreuungskosten hoffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht ist möglich.
In Ludwigshafen fehlen aktuell 3120 Kita-Plätze! Diese alarmierende Zahl ist nicht nur ein lokales Problem, sondern hat sich zu einem politischen Aufreger entwickelt. Der Stadtelternausschuss ist empört über den anhaltenden Betreuungsnotstand. Über ein Drittel der Kinder mit Betreuungsbedarf finden keinen Platz! Die Stadt kämpft mit strukturellen Mängeln und Personalmangel, was die Situation noch verschärft. Im kommenden Kindergartenjahr wird ein Bedarf von 8538 Plätzen erwartet, doch nur 7182 stehen zur Verfügung. Ein Drama für die Familien in Ludwigshafen!