Germersheim

Dämmung und Fördermittel: So sparen Kandel und Germersheim Heizkosten!

Kandel / Germersheim. Die nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecke von Wohngebäuden wird laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zwingend vorgeschrieben, wenn entweder keine Dämmung vorhanden ist oder der Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Alternativ können Eigentümer auch die Dämmung der Dachschräge wählen. Besonders interessant ist die Sonderregelung für Ein- und Zweifamilienhäuser: Falls ein Eigentümer bis zum 1. Februar 2002 selbst in einer Wohnung gewohnt hat, aktiviert sich die Dämmungs-Pflicht erst bei einem Eigentümerwechsel! Der neue Besitzer hat dann ganze zwei Jahre Zeit, um diese Pflicht zu erfüllen.

Unabhängig von der gesetzlichen Lage bietet die Dämmung der obersten Geschossdecke eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, um Heizenergie massiv einzusparen. In ungenutzten Dachräumen reicht es häufig, Dämmplatten oder -bahnen auf dem Dachboden auszulegen. Für den besten Dämmeffekt sollte die Isolierung eine Dicke von 18 bis 24 Zentimetern haben und sorgfältig verlegt werden. Darüber hinaus ist bei Holzbalkendecken zu prüfen, ob eine Dampfbremse als Feuchteschutz notwendig ist. Besondere Aufmerksamkeit ist gefragt, wenn keine intakte Folie von unten vorhanden ist. Zudem können für diese Dämmmaßnahmen Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Informieren und Sparen!

Am 5. November findet ein Web-Seminar mit dem Energieberater der Verbraucherzentrale, Maximilian Troung, statt. Dieses Seminar trägt den Titel „Gebäudesanierung – Schritt für Schritt“ und behandelt neben der Dämmung auch andere energetische Sanierungsmöglichkeiten. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung erfolgt bequem unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp. Zudem bietet die Verbraucherzentrale individuelle und kostenlose Energieberatung an. Die nächsten Beratungstermine in Germersheim sind am Freitag, 15.11.2024, von 8:30 bis 13 Uhr telefonisch erreichbar. Anmeldungen unter der Nummer 07274 530 sind notwendig. In Kandel findet die nächste Sprechstunde am Mittwoch, 27.11.2024, von 16 bis 18:15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 8, statt. Anmeldungen sind auch hier unter 07275 960210 erforderlich. Das kostenfreie Energietelefon der Verbraucherzentrale ist unter 0800 60 75 600 montags bis freitags erreichbar.

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Quelle/Referenz
wochenblatt-reporter.de

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