Der jüngste Prozess im Zusammenhang mit dem Pyrotechnik-Eklat beim KSC hat am Amtsgericht Karlsruhe begonnen. Dies ist ein weiteres Kapitel in einem Ereignis, das bereits im November 2022 für Aufregung sorgte, als KSC-Anhänger Pyrotechnik zündeten und damit elf Personen verletzten, darunter auch schwer. In diesem Prozess stehen drei Mitarbeiter des KSC-Fanprojekts vor Gericht, die sich weigerte, als Zeugen auszusagen.
Die Verhandlung begann mit einem intensiven Schlagabtausch zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. Zunächst wurde ein entsprechender Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Nach drei Zeugenaussagen musste der Prozess jedoch vertagt werden und soll am 28. Oktober fortgesetzt werden. Vorangegangen waren Vorbereitungen auf das Spiel gegen St. Pauli, bei dem die Pyrotechnik zur Anwendung kam.
Hintergründe des Prozesses
Ein szenekundiger Beamter wurde als erster Zeuge geladen. Er konnte jedoch kaum relevante Informationen beitragen, da er bei den Ermittlungen nicht an Zeugenvernehmungen zugegen war. Die Verteidigung stellte die Relevanz der gesammelten Aussagen infrage und fragte, ob es überhaupt ausreichend Gründe für eine Strafverfolgung wegen der angeblichen Verweigerung der Zeugenaussage gebe.
Die besagten Fanprojekt-Mitarbeiter waren in ihrer Rolle als Sozialarbeiter darauf angewiesen, das Vertrauen der Fans zu wahren. Sophia Gerschel, eine der Angeklagten, erklärte, dass sie und ihre Kollegen nicht aussagten, um das Vertrauensverhältnis mit den Fans nicht zu gefährden. Genau diese Bedenken stellen im Rechtskontext eine interessante Frage dar.
Vom Gesetz her haben Sozialarbeiter nicht das Recht, ihre Aussage zu verweigern, was die Angeklagten in eine verzwickte Lage bringt. Sie fordern eine gesetzliche Überarbeitung des Zeugnisverweigerungsrechts, um auch für ihre Berufsgruppe einen Schutz zu schaffen. Ihr Anliegen hat bereits Unterstützer in der Politik gefunden, jedoch weicht die Bundesregierung bisher von einer Gesetzesänderung ab.
Position der Justizministerin
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Zeugnisverweigerungsrecht regeln, stehen zunehmend in der Diskussion. Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges verwies auf das vorrangige Ziel der Strafverfolgung und merkte an, dass der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten nicht unnötig erweitert werden sollte.
Die Anklagen, die gegen insgesamt 25 KSC-Fans laufen, sind auch ein Teil des größeren Themas um das Vertrauen zwischen Fans und ihrer sozialen Unterstützung. Bisher wurden in ähnlichen Prozessen unter den KSC-Fans mehrere Strafen verhängt, was die Unsicherheit innerhalb der Fangemeinde verstärkt hat.
Die KSC-Anhänger, die beim Pyrotechnik-Einsatz verurteilt wurden, haben alle Berufung eingelegt, was den Fall weiterhin an die Gerichte bindet. Ob auch die sozialarbeiterischen Angeklagten am Ende verurteilt werden, zeigt sich erst im Verlauf des Verfahrens.
Um mehr über die Details dieses laufenden Prozesses und die rechtlichen Hintergründe zu erfahren, kann man einen ausführlichen Bericht auf www.tagesschau.de nachlesen.