Mettmann

Grundsteuer-Reform: Kommunen im Chaos – Mettmann bleibt einheitlich!

Ein turbulenter Start ins Kommunalwahljahr 2025 steht bevor! Die Umstellung der Grundsteuer sorgt für Aufregung in den Städten, da die höchstrichterlich angeordnete Neuberechnung die Kommunen vor große Herausforderungen stellt. Die neuen Messzahlen begünstigen gewerblich genutzte Immobilien und Grundstücke, während Ein- und Zwei-Familienhäuser benachteiligt werden. Der Bund der Steuerzahler hat diese Ungerechtigkeit aufgedeckt und unterstützt klagewillige Häuslebauer, die sich gegen diese Reform wehren.

Um die Schieflage der Grundsteuerreform zu korrigieren, hat Nordrhein-Westfalen erstmals die Möglichkeit geschaffen, gewerblich und zum Wohnen genutzte Liegenschaften unterschiedlich zu besteuern. Diese „differenzierten Grundsteuer-Hebesätze“ könnten eine Lösung sein, doch die Entscheidung darüber liegt in den Händen der Kommunen. In Mettmann schlägt die Verwaltung vor, an einem einheitlichen Hebesatz festzuhalten. In Erkrath hingegen hat sich eine knappe politische Mehrheit für die Einführung differenzierter Hebesätze entschieden. Wülfrath steht noch am Anfang der Diskussion, eine Entscheidung ist hier noch nicht gefallen.

Entscheidungen der Kommunen im Fokus

Die unterschiedlichen Ansätze der Städte verdeutlichen die Unsicherheit und den Druck, unter dem die Kommunen stehen. Während Mettmann auf Kontinuität setzt, wagt Erkrath den Schritt in eine differenzierte Besteuerung. Die Bürger sind gespannt, wie sich diese Entscheidungen auf ihre Steuerlast auswirken werden. Die Reform könnte weitreichende Folgen für die Immobilienbesitzer haben und die Diskussion um die Grundsteuer wird sicherlich weiter an Intensität gewinnen.

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Quelle/Referenz
rp-online.de

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