Gelsenkirchen

Essen sucht Ehrenamtliche: Machen Sie mit als Richter!

Essen. Die Stadt Essen setzt auf ehrenamtliches Engagement und sucht aktiv 72 Bürgerinnen und Bürger, die sich als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zur Verfügung stellen möchten. Diese freiwilligen Richter spielen eine entscheidende Rolle im Rechtssystem und haben die gleichen Mitspracherechte wie ihre beruflichen Kolleginnen und Kollegen.

Die Amtsperiode für die neuen Richter beginnt am 1. April 2025 und endet am 31. März 2030. Die Verwaltung ist sehr daran interessiert, ein breites Spektrum der Bevölkerung zu erreichen und ermutigt daher Bewerbungen aus sämtlichen gesellschaftlichen Schichten. Ehrenamtliche Richter unterstützen die Gerichte nicht nur während der mündlichen Verhandlungen, sondern sind auch aktiv an der Urteilsfindung beteiligt.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Um sich für diese Position zu qualifizieren, müssen Interessierte einige Mindestanforderungen erfüllen. Dazu zählt die deutsche Staatsangehörigkeit und das Erreichen des 25. Lebensjahres. Außerdem müssen die Bewerber die Regelungen der §§ 20 bis 23 und 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) einhalten, die etwa besagen, dass eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten oder ein jährlicher Vermögensverfall eine Bewerbung ausschließt.

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Alle spezifischen Bedingungen sowie das notwendige Bewerbungsformular sind auf der Website der Stadt Essen zugänglich. Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober 2024 an den Oberbürgermeister der Stadt zu richten, und zwar an das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation im Rathaus Porscheplatz, 45121 Essen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwaltung keine Eingangsbestätigungen für die Bewerbungen versendet. Erfolgreiche Bewerber werden zu einem späteren Zeitpunkt direkt vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen informiert.

Kontaktinformationen

Bei Fragen zur Bewerbung oder zu den Anforderungen können sich Interessierte telefonisch an das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation unter 0201 88-15102 wenden. Alternativ ist eine Kontaktaufnahme auch per E-Mail an rat-und-repraesentation@essen.de möglich.

Diese Initiative ist nicht nur eine Möglichkeit für engagierte Bürger, aktiv an der Rechtsprechung teilzunehmen, sondern auch eine Chance für die Stadt, ein vielfältiges Gremium von Richterinnen und Richtern zu schaffen, das die unterschiedlichsten Perspektiven und Erfahrungen abbildet. Mehr Informationen zur aktuellen Situation finden sich hier auf www.waz.de.


Details zur Meldung
Quelle
waz.de

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