Ein 31-jähriger Mann namens Luis K. wurde am Amtsgericht Euskirchen wegen sexueller Belästigung sowie Hausfriedensbruchs verurteilt. Die Richter entschieden, dass er eine Geldstrafe von 3.200 Euro zahlen muss. Der Vorfall ereignete sich am 3. März dieses Jahres, als sich der Angeklagte während eines Auftrags in der Wohnung der Geschädigten Miriam P. befand.
Miriam P., die aus Hilden stammende Frau, hatte den Kleinunternehmer Luis K. zuerst für ihren Umzug nach Euskirchen engagiert. Nachdem sie in ihr neues Heim eingezogen war, bat sie ihn um kleine Arbeiten, die er im Schlafzimmer verrichtete, während sie dort einen Schrank aufbaute. In einem nicht akzeptablen Moment soll Luis K. der Zeugin von hinten an die Brüste gefasst haben, was sie mit Entsetzen und Schreien zurückwies.
Ein kritischer Moment im Schlafzimmer
Dieser Übergriff schockierte die 25-Jährige so sehr, dass sie sich von ihm weggeschmissen hat und lautstark reagierte. Ihre Schreie wurden von einem Bekannten gehört, der gerade zu Besuch kam. Der 52-jährige Zeuge berichtete, er habe Miriam P. aufgelöst im Erdgeschoss getroffen, während der Angeklagte sich weigerte, das Haus zu verlassen. Es ist für die Richter klar geworden, dass der Übergriff stattfand, nachdem die Aussagen der Zeugen in Betracht gezogen wurden.
Der Mann aus Mettmann bezieht sich in seiner Verteidigung auf eine angebliche Fehlinterpretation der Situation. Er gab an, dass er die Polizei gerufen habe, weil er um die Bezahlung für seine Arbeit besorgt war, und nicht wegen des Übergriffs. In dem Prozess stellte sich zudem heraus, dass ihm die Zahlung für den Umzug bereits überwiesen worden war, was die Diskussion um die ausstehenden Restarbeiten umso komplexer machte.
Die Beweisaufnahme und ihre Bedeutung
Im Gerichtssaal wurde entscheidend eine Sprachnachricht von Miriam P. abgespielt, in der Luis K. Kommentare zu dem Vorfall abgab, unter anderem den Satz: „Du hast mich falsch verstanden.“ Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stufte dies als wichtigen Beweis ein, während der Verteidiger des Angeklagten darauf hinwies, dass dies lediglich die Diskussion um die ausstehende Zahlung betreffe. Diese unterschiedlichen Interpretationen der Beweise sorgten für eine intensive Debatte während des Verfahrens.
Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro und bezeichnete die Aussagen von Miriam P. als äußerst glaubwürdig. Dies wurde durch den Bekannten gestützt, der das Geschehen bezeugen konnte. Die Vorsitzende Richterin entscheidet letztendlich auf eine geringere Strafe, was jedoch den Vorwurf sexueller Belästigung nicht negierte, denn die Beweise waren laut dem Gericht einfach zu eindeutig.
Für weitere Informationen und eine detaillierte Betrachtung der Geschehnisse ist der Bericht auf www.ksta.de nachzulesen.
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