Im Euskirchener Rathaus gab es jüngst eine intensive Diskussion über die Zukunft der Solarparks in der Region. Der Stadtrat hat ein neues Konzept verabschiedet, das darauf abzielt, klare Richtlinien für Investoren zu setzen, die an der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen interessiert sind. Bereits jetzt existieren drei solcher Solarparks, die sich am Ortsrand von Wißkirchen, entlang der Autobahn 1 in der Nähe der Burg Veynau sowie zwischen Wüschheim und Weilerswist-Ottenheim befinden.
Die Stadt Euskirchen verfolgt mit diesem neuen Konzept das Ziel, eine Spontanverbreitung von Solarparks in der Landschaft zu verhindern. Es gibt allerdings bereits gesetzliche Vorgaben, die der Stadt die Planungshoheit über einige Flächen entziehen. Insbesondere entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahntrassen dürfen Solarparks in einem 200-Meter-Korridor ohne Bebauungsplan errichtet werden. Diese Regelung macht es für die Kommune weitgehend unmöglich, Kontrolle über die Entwicklung solcher Anlagen auszuüben.
Zusätzlich dazu gibt es wichtige Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan NRW, die den Bau von Photovoltaik-Anlagen in bestimmten Gebieten, wie Naturschutzgebieten und Gewässern, ausschließen. Um die landwirtschaftliche Flächennutzung zu sichern, sind Solarparks auf Ackerland mit einer Bodenwertzahl über 55 ebenfalls unzulässig.
Neu festgelegte Kriterien für Solarparks
Das städtische Konzept sieht nun vor, dass ein einzelner Solarpark maximal 20 Hektar groß sein darf. Zwischen zwei Solarparks muss ein Abstand von mindestens 300 Metern eingehalten werden, während der Sicherheitsabstand zur Wohnbebauung bei mindestens 100 Metern liegt. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Anlagen nicht in der „freien Landschaft“ errichtet werden.
Die Stadt hat sich bei der Auswahl geeigneter Standorte auf ein Gutachten gestützt, das die Verwaltung beauftragte. Dort wurde die Nähe zu privilegierten Flächen entlang von Autobahnen und Bahntrassen als geeignet erachtet, jedoch wird auch eine Erweiterung der Korridorgrenzen von 200 auf 300 oder sogar bis zu 500 Meter in Erwägung gezogen. Diese Anpassungen können helfen, die Effizienz der Solarerträge zu steigern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
Die SPD im Rat sprach sich für die Variante mit einem 500-Meter-Korridor aus, um einen höheren Solarertrag zu ermöglichen und um die Auswirkung auf das Landschaftsbild zu minimieren. Dennoch fiel der Beschluss zugunsten der 300-Meter-Variante, da die Mehrheit der Ratsmitglieder die Argumente der Verwaltung unterstützte. Der Fraktionschef der SPD, Michael Höllmann, äußerte, dass die größere Option der Verwaltung mehr Verhandlungsspielraum mit Investoren geben würde.
Meinungsvielfalt im Rat
Der Beschluss stieß jedoch nicht bei allen Fraktionen im Rat auf Zustimmung. Während die Grünen grundsätzlich für das Konzept waren, kritisierten sie, dass ohne Not große Potenzialflächen ausgeschlossen werden. Dr. Thomas Keßeler verdeutlichte: „Erneuerbare Energien sind die günstigste Form, Strom zu erzeugen.“ Im Gegensatz dazu betonte Josef Burkart von der AfD, dass Solarparks die Umwelt schädigten und forderte stattdessen einen Fokus auf die Nutzung der Kernkraft.
Insgesamt zeigt die Entwicklung in Euskirchen den schwierigen Balanceakt zwischen der Förderung erneuerbarer Energien und dem Erhalt der Landschaft und landwirtschaftlich nutzbaren Flächen. Die neue Regelung wird wohl weitreichende Auswirkungen auf die Planung und den Bau von Solarparks in der Region haben.
Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.ksta.de.