Die Pläne für den Bau eines Solarparks bei Schmidtheim im Nordwesten von Dahlem stehen auf der Kippe. Der 15 Hektar große Freiflächen-Photovoltaik-Park sollte eine Spitzenleistung von 19 Megawatt erzielen. Doch ein wachsames Auge aus dem Umweltbereich könnte die Vorhaben der MK Solutions aus Euskirchen, die im Auftrag der Stahl-Gruppe agieren, durchkreuzen. Der Grund? Offenbar handelt es sich in diesem Bereich um ein geschütztes Biotop, dessen Status bis vor Kurzem unklar war.
Nach der Bereitstellung der Pläne und der Ruhephase zur Einsichtnahme schien alles nach Plan zu verlaufen. Bürger hatten die Möglichkeit, Bedenken zu äußern, und der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen zur Kenntnis. Während eines Vor-Ort-Termins wurde lediglich über Sichtschutz für einen Anwohner diskutiert, jedoch blieb das sensible ökologische Thema unberührt.
Ein unerwarteter Vorstoß der Naturschutzbehörde
Diese Umklassifizierung könnte zu einem Baustopp führen. Die Naturschutzbehörde erklärte, dass „Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen Beeinträchtigung führen, per Gesetz verboten sind“. Dies schränkt die Möglichkeiten für die Projektentwickler enorm ein. Weder Bürgermeister Jan Lembach noch der Geschäftsführer von MK Solutions, Michael Kohlstadt, waren sich dieses Umstandes bewusst. In der Tat, als Kohlstadt die Grünlandkartierung in Auftrag gab, existierte kein entsprechendes Gutachten für die Fläche.
Für die Projektentwickler ist die Situation frustrierend, da sie nun nicht nur rechtliche Hürden überwinden müssen, sondern auch möglicherweise viele investierte Mittel verlieren. Diese Aussicht wirft ein Schattenlicht auf die Kommunikation zwischen der Gemeinde und der Naturschutzbehörde. So fehlen flächendeckende Biotopkartierungen, was zu Unklarheiten führte. Die Naturbehörde war während der Flächensuche nicht einbezogen, was deutlich macht, dass wichtige Informationen nicht rechtzeitig direkt zur Verfügung standen.
Rechtliche Möglichkeiten und Herausforderungen
Wohin führt dieser Umstand nun? Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes können Ausnahmeregelungen für geschützte Biotope gefunden werden, wenn alternative, geeignete Flächen vorhanden sind. Das bedeutet, dass die geschützte Fläche in gleicher Art und Qualität wiederhergestellt werden muss. Solch ein Prüfprozess läuft derzeit.
Falls diese Option jedoch nicht umsetzbar ist, könnte eine Befreiung erforderlich sein, gerade auch, weil das Vorhaben dem öffentlichen Interesse an einer Energiewende dient. Hier könnte das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ins Spiel kommen. So steht in einem aktuellen Bericht, dass die EU gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Der Grund: Es könnte der Eindruck erweckt werden, dass Deutschland zulässt, dass geschützte Lebensräume nachteilig beeinflusst werden.
Momentan ist die Lage um den Solarpark an der B51 unklar. Ein definitives Urteil über die Fortführung des Projekts hängt von rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Sollte sich der Status als unüberwindbares Hindernis erweisen, könnte die Umsetzung des Projekts abgebrochen werden. Die Optimisten hoffen indes, dass Möglichkeiten zur Umsetzung bestehen, sodass der Solarpark noch Realität werden kann. Wie die Entwicklungen weiter verlaufen, bleibt spannend und wird wohl von den kommenden Abklärungen abhängen, die sich um den Schutzstatus der Flächen ranken. Für weitere Details zur Situation sind aktuelle Berichte auf www.ksta.de zu finden.