BonnRheinisch-Bergischer Kreis

Drogensünder am Steuer: Polizei zieht in Wermelskirchen Bilanz!

Wermelskirchen. Am letzten Wochenende brach in Wermelskirchen das Chaos aus! Die Polizei entdeckte eine alarmierende Zunahme von Fahrern, die unter dem Einfluss von Drogen am Steuer saßen. Die Berichte der Beamten sind eindeutig: Die Straßen sind alles andere als sicher!

Bereits am frühen Samstagmorgen fiel der 18-jährige Fahrer eines BMW Mini auf. Die Polizisten der Wache Burscheid hatten sofort den Verdacht, dass er Drogen konsumiert hatte. Ein Vortest bestätigte ihre schlimmsten Befürchtungen: positiv! Der junge Mann musste zur Polizeiwache, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Doch das war erst der Anfang! Keine Stunde später wurde ein 20-jähriger Autofahrer aus Bonn kontrolliert, der sich ebenfalls verdächtig verhielt. Er weigerte sich, einen Drogenvortest durchzuführen, wurde aber ebenfalls zur Blutabnahme gezwungen.

Auffallende Zunahme von Drogenfahrten

Am Samstagabend kam es dann zu einem weiteren Vorfall: Ein 53-jähriger Mann in Dabringhausen wurde von der Polizei angehalten – unter Drogen und ohne Führerschein! Die Frage, die alle beschäftigt: Steht diese Häufung im Zusammenhang mit der neuen Legalisierung von Cannabis? „Das können wir nach so kurzer Zeit nicht verifizieren“, erklärt Christian Tholl, der Sprecher der Polizei im Rheinisch-Bergischen Kreis. Die entsprechenden Zahlen werden frühestens im nächsten Jahr vorliegen.

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Die Polizei hat ihre Kontrollen verstärkt! Ähnlich wie bei Alkoholtests achten die Beamten auf bestimmte Kriterien: Augenlider, Pupillen und das Verhalten der Fahrer sind entscheidend. In vielen Fällen zeigt sich jedoch, dass der nachgewiesene THC-Grenzwert nicht überschritten wurde, was dazu führt, dass das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt wird. Seit August gelten zudem neue Regelungen und Bußgelder für Drogen am Steuer. Für THC liegt der Grenzwert nun bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut – ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer über diesem Wert liegt, muss mit drastischen Strafen rechnen!

Quelle/Referenz
rga.de

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