Ein revolutionärer Schritt für die Rechte von trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen: Am 1. November trat das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft! In Wilhelmshaven hat die Stadtverwaltung bereits 35 Anfragen beim Standesamt registriert, die zeigen, dass viele Menschen von dieser Gesetzesänderung Gebrauch machen wollen. Dieses Gesetz erleichtert die Änderung von Geschlechtseinträgen und Vornamen erheblich und stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Gleichstellung dar.
Doch nicht alle sind mit den Neuerungen zufrieden. Layla Schmidt, eine 25-jährige Softwareentwicklerin und Mitglied des Organisationsteams des Wilhelmshavener CSD, äußert Bedenken. „Die Bürokratie war eine große Hürde“, berichtet sie über ihre eigene Erfahrung mit dem alten Transsexuellengesetz, das eine Gerichtsentscheidung und zwei Gutachten erforderte. Ihr Antragsverfahren kostete rund 1200 Euro und war von unangenehmen Fragen geprägt. „Die drei Monate Bedenkzeit, die das neue Gesetz vorsieht, sind für viele eine unnötige Hürde“, kritisiert sie. „Wer sich bereits für einen Namen entschieden hat, hat sich in der Regel intensiv mit seiner Identität auseinandergesetzt.“
Herausforderungen bleiben bestehen
Trotz der Fortschritte bleibt noch viel zu tun. Layla Schmidt weist darauf hin, dass das neue Gesetz nicht das Abstammungsrecht berührt. Wer vor seiner Transition ein Kind gezeugt hat, wird in dessen Geburtsurkunde weiterhin als „Vater“ aufgeführt. Zudem gibt es im medizinischen Bereich erheblichen Verbesserungsbedarf. „Die aktuelle Zunahme von Transfeindlichkeit in der westlichen Welt macht mir Sorgen“, sagt sie. Politische Entscheidungen in Ländern wie Großbritannien und den USA könnten auch in Deutschland negative Auswirkungen haben. „Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein großer Schritt, aber es ist noch nicht das Ende der Reise“, fasst sie zusammen.
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