In Rinteln dreht sich eine leidenschaftlich geführte Debatte um den Verkehr in der Fußgängerzone. Oft gab es Forderungen nach einem Verbot für Fahrräder und E-Scooter in diesem Bereich, da die Sicherheit der Fußgänger gefährdet sei. Der Ortsrat hat kürzlich auf diese Bedenken reagiert, und Gert Armin Neuhäuser von der Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS) betonte, dass ein schrittweises Fahren mit Rädern durch die Fußgängerzone rechtswidrig sei.
Jetzt hat die WGS einen offiziellen Antrag für die nächste Stadtratssitzung vorbereitet, um ein vollständiges Verbot für Fahrräder und E-Scooter in der Fußgängerzone durchzusetzen. Der Antrag beschreibt, dass die Benutzung der Fußgängerzone für Fußgänger ohne die Gefahr von Radfahrern und E-Scooterfahrern nicht möglich sei. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits bestehende Regeln, die das Fahren mit Fahrrädern in Schritttempo ermöglichen, nicht eingehalten werden.
Geltungsbereich der Fußgängerzone
Die Fraktion hebt hervor, dass die Fußgängerzone ursprünglich für die sichere Nutzung durch Fußgänger geschaffen wurde und nicht als Durchgangsstraße für andere Verkehrsmittel gedacht ist. Zudem verweist der Antrag auf das aktuelle Radverkehrskonzept von Rinteln, das die besonderen Bedürfnisse von Fußgängern anerkennt. Alte Menschen und Menschen mit Behinderungen seien besonders betroffen, was die Forderung nach einem Verbot umso dringlicher macht. “Der jetzige Zustand ist nicht zumutbar”, so die WGS.
In einem möglichen Kompromiss hat die WGS auch einen Ersatzantrag formuliert. Sollte das vollständige Verbot nicht zustande kommen, könnte eine Regelung in Kraft treten, die das Fahren mit Fahrrädern auf maximal vier Stunden pro Tag begrenzt. Diese Zeit würde in Phasen fallen, in denen wenig Fußgänger unterwegs sind. E-Scooter blieben in jedem Fall untersagt.
Künftige Regelungen und gesetzliche Rahmenbedingungen
Darüber hinaus könnte die Stadt Rinteln durch entsprechende Beschilderungen E-Scootern das Fahren in der Fußgängerzone erlauben. Aktuell bleibt jedoch das Radfahren, ohne spezifische Regelungen, verboten. Zwar wurde im vergangenen Jahr aus dem Polizeikommissariat Rinteln erklärt, dass E-Scooter in der Fußgängerzone geduldet würden, jedoch hat die Pressesprecherin der Polizeidirektion Göttingen, Nina Thieme, klargestellt, dass es hierbei keine Grauzone gibt und die Regeln strikt befolgt werden müssen.
Eine angestrebte gesetzliche Gleichstellung von E-Scootern und Fahrrädern, die bis April 2026 erfolgen soll, könnte zudem weitreichende Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Rinteln haben. Nach den Plänen des Bundesverkehrsministeriums wäre es so, dass überall dort, wo Radfahrer erlaubt sind, auch E-Scooter fahren dürften.
Die Diskussion über den Verkehr in der Fußgängerzone Rinteln ist somit alles andere als abgeschlossen. Mit zunehmendem Druck und klaren Anträgen wird man sehen, welche Entscheidungen in der nächsten Stadtratssitzung fallen werden und wie sich die Regelungen künftig entwickeln.