Im Landkreis Leer sorgt ein Wolf für Aufregung! Der am 8. November zum Abschuss freigegebene Wolf darf vorerst nicht getötet werden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am Samstag entschieden, dass ein Eilantrag gegen die Ausnahmegenehmigung geprüft werden muss. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hatte diesen Antrag am Freitag eingereicht und argumentiert, dass der Landkreis Leer wiederholt gegen nationale und europäische Vorschriften verstoßen habe. Die Tötung des Tieres wurde genehmigt, ohne vorherige Konsultation mit Umweltverbänden!
Der Wolf hat in Jemgum bereits 20 Mal Nutztiere angegriffen, was die Situation für die Landwirte dramatisch macht. Landrat Matthias Groote (SPD) betont, dass die Wölfe auch die Sicherheit der Deiche gefährden, da Schafe benötigt werden, um das Gras kurz zu halten und den Boden stabil zu halten. Die Debatte um den Wolf wird immer hitziger, während die Behörden versuchen, einen Ausgleich zwischen Tierschutz und den Interessen der Nutztierhalter zu finden.
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