Holzminden

Laubbeseitigung: Wer ist verantwortlich? Stadt klärt Anliegerpflichten!

In Hameln brodelt die Aufregung! Immer mehr Bürger stürmen das Rathaus mit einer brennenden Frage: „Wo bleibt unsere Unterstützung beim Laub?“ Die Antwort der Stadt ist knallhart: Hier gibt es keinen schnellen Service! Die Bürger sind in der Pflicht, selbst zum Besen zu greifen, denn die Laubbeseitigung vor den eigenen Grundstücken ist ihre Sache. Wer also wartet, sieht sich schnell einer Rutschpartie auf dem Laub ausgesetzt – und könnte dafür sogar haftbar gemacht werden!

Klarheit aus der Verwaltung

Die Stadtverwaltung macht unmissverständlich klar, dass die Straßenreinigungssatzung hierzu eindeutige Vorschriften enthält. Eigentümer müssen nicht nur ihre Geh- und Radwege reinigen, sondern auch die Bereiche bis zur Straßenmitte. Besonders auf vielbefahrenen Straßen wird von den Anliegern sogar erwartet, dass sie bis zur Gossen reinigen! Kleiner Trost für die Fußgängerzone: Hier kümmert sich die Stadt um die Sauberkeit – gegen Gebühren, versteht sich.

Und die Verpflichtungen hören hier nicht auf! Auch im Winter sind die Besitzer gefordert, denn schnee- und eisfreie Gehwege sind Pflicht. Die Anlieger müssen eine Fläche von mindestens 1,50 Metern direkt vor ihrem Grundstück freihalten. Bei Schnee ist Eile geboten: Wer spät streut, muss sich auf mögliche Strafen gefasst machen! Denn an Werktagen muss das Streuen bis 7 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen bis 9 Uhr erledigt sein. Gute Nachbarschaft kommt also mit schweißtreibender Pflichtarbeit!

Kurze Werbeeinblendung
Quelle/Referenz
meine-onlinezeitung.de

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"