Ein Fall von dreistem Betrug erschüttert Cloppenburg! Eine 50-jährige Hausfrau, bekannt für ihre unverschämte Masche, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie immer wieder an Tankstellen ohne zu zahlen tankte. Jetzt hat das Oldenburger Landgericht in einer Berufungsverhandlung die Geldstrafe von ursprünglich 4050 Euro auf 2700 Euro gesenkt. Ein mildes Urteil für eine dreiste Tat!
Der Grund für die Reduktion? Ein überraschendes Geständnis der Angeklagten! Während sie bei ihrem ersten Prozess noch alle Vorwürfe vehement bestritt, kam sie vor dem Landgericht mit einem anderen Lied. Ihre Masche war simpel: Volltank von ihrem Fahrzeug, ein kleiner Einkauf im Tankstellenshop, und weg war sie, während die Rechnung für das Tanken offene blieb! Mit dem Satz, sie hätte das Bezahlen einfach nur „vergessen“, versuchte sie auch noch, das Gericht zu überzeugen — doch der Richter, Michael Herrmann, ließ sich nicht täuschen.
Die dreiste Taktik entblößt
Die Angeklagte, die bereits mehrfach vorbestraft ist, dachte sicher, sie könnte mit ihrer Betrugsstrategie durchkommen. Bei ihrem letzten „Raubzug“ kaufte sie eine Playstation-Bezahlkarte für 20 Euro, bezahlte jedoch nur diese mit einem 100-Euro-Schein und ließ die Rechnung fürs Tanken einfach offen. Das kann man doch nicht vergessen, oder? Richter Herrmann wies die Ausrede der Frau dreist zurück und macht deutlich: „Bei so viel Rückgeld kann man nicht vergessen, was man alles tankt!“
Mit einem traurigen Blick auf die echten Konsequenzen ihrer Taten, sieht es nicht gut aus für diese 50-Jährige. In einer Stadt, in der man ehrlich sein sollte, hat sie es mit dreistem Verhalten übertrieben – und muss nun die Folgen tragen. Cloppenburg ist geschockt!