Schock in Deutschland! Eine 42-jährige Ex-Lehrerin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Neustrelitz stand unter dem schweren Verdacht, einen minderjährigen Insassen sexuell missbraucht zu haben. Der Fall sorgte für große Aufregung, als die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Waren den Vorwurf erhob, die Frau habe im Dezember 2022 intime Kontakte mit dem 17-jährigen Häftling gehabt. Laut dem mutmaßlichen Opfer hatte es in der Gefängniszelle sogar zu einem Oralverkehr gekommen. Diese Allegationen hatten die Gemüter erhitzt und wurden von einem dramatischen Prozess umgeben.
Doch das Gericht sprach sie nun FREI! Der Grund? Es mangelte an stichhaltigen Beweisen. Die Aussage des 17-Jährigen konnte die Richterin nicht überzeugen; sie hielt die Schilderungen für nicht ausreichend glaubwürdig. Die elf Zeugen aus dem Gefängnisumfeld waren lediglich als Zuhörer anwesend und hatten die Vorfälle nur aus dem Erzählungen des Insassen gehört. Sogar ein Liebesbrief, der in der Zelle gefunden wurde, konnte nicht eindeutig der Angeklagten zugeordnet werden, was die Unschuld der Beschuldigten weiter unterstützte. Mangels Beweise wurde die 42-Jährige nach intensiven Verhandlungen, die seit dem Prozessauftakt im August 2023 gespannt verfolgt wurden, freigesprochen.
Folgen für die Angeklagte
Die Freisprechung kommt nach einem überaus turbulenten Verfahren und wird zwangsläufig Fragen aufwerfen. Das Justizministerium hatte bereits Anfang 2023, während ihrer Probezeit, der Ex-Lehrerin den Job gekündigt, als die Vorwürfe erstmalig aufflammten. Die Schwere der Beschuldigungen und die damit verbundenen gesellschaftlichen Reaktionen verdeutlichen, dass dieser Fall weitreichende Schatten wirft, obwohl das Gericht entschieden hat, dass die Beweise nicht ausreichten, um ein Urteil fällen zu können.
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