Hessen

Hessen kämpft gegen Catcalling: Strengere Gesetze für Frauen!

Stand: 22.11.2024 15:21 Uhr

In Hessen wird die Jagd auf Catcalling eröffnet! Sexistische Äußerungen und Gesten gegenüber Frauen sollen künftig mit voller Härte des Gesetzes verfolgt werden. Ein bahnbrechendes Paket, das nächste Woche vom Kabinett beschlossen werden soll, zielt darauf ab, diese schockierenden Verhaltensweisen endlich zu ahnden.

Das Justizministerium unter der Leitung von Christian Heinz (CDU) kündigte an, dass die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieser Maßnahmen spielen wird. Catcalling wird künftig als Straftatbestand behandelt, was bedeutet, dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden können. Heinz betont: „Frauen sind kein Freiwild!“ und fordert ein Ende der verbalen Gewalt, die Frauen im öffentlichen Raum oft verunsichert und einschüchtert.

Kurze Werbeeinblendung

Strafbestand der sexuellen Belästigung

Laut dem Justizministerium können bei diesen Delikten die Straftatbestände der Beleidigung, Nötigung oder sexuellen Belästigung erfüllt sein. Ein Beauftragter wird als zentraler Ansprechpartner für solche Straftaten zur Verfügung stehen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Frauen in Hessen zu schützen und ihnen ein sicheres Lebensumfeld zu bieten.

Doch nicht alle sind zufrieden! Die Grünen kritisieren, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen. Ihre innenpolitische Sprecherin, Vanessa Gronemann, fordert eine umfassendere Regelung, um alle Formen der verbalen sexuellen Belästigung zu erfassen. Ein Antrag zur Strafbarkeit von Catcalling wurde im September von CDU, SPD und AfD abgelehnt, was die Diskussion weiter anheizt.

Die Welle der Empörung über Catcalling hat bereits über 70.000 Menschen mobilisiert, die eine Petition an die Bundesregierung unterzeichnet haben. Der bundesweite Aktionstag gegen Catcalling am 14. Juni hat in mehreren hessischen Städten für Aufsehen gesorgt und zeigt, dass der Druck auf die Politik wächst, endlich zu handeln.

Quelle/Referenz
tagesschau.de

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"