Hersfeld-Rotenburg

Neuensteiner kämpft um Freispruch – Tierquälerei-Prozess sorgt für Aufsehen!

Ein 74-jähriger Neuensteiner muss für die brutal verletzte Waschbär-Tat auf seinem Grundstück in Bad Hersfeld am 5. September 2022 nun 2025 Euro zahlen, nachdem sein Versuch, in Berufung zu gehen, scheiterte und das Gericht Tierquälerei in einem minderschweren Fall feststellte!

Im Zentrum eines kontroversen Rechtsstreits in Deutschland steht ein 74-jähriger Mann aus Neuenstein, der sich am Amtsgericht Bad Hersfeld verantworten musste. Der Vorwurf: Er habe einem Waschbären auf seinem Grundstück schwere Schmerzen zugefügt. Der Vorfall ereignete sich am 5. September 2022, was einer der entscheidenden Punkte in diesem Fall ist. Der Angeklagte ging in Berufung, um gegen die verhängte Geldstrafe Einspruch zu erheben.

Die ursprüngliche Strafe betrug 5600 Euro, wurde jedoch in der Berufungsverhandlung vor der 3. Strafkammer am Landgericht Fulda auf 2025 Euro herabgesetzt. Den Richtern war es wichtig zu betonen, dass es sich um einen minderschweren Fall von Tierquälerei handelte. Der Mann hatte behauptet, dass er beim Versuch, den Waschbären mit einer Holzlatte zu vertreiben, unabsichtlich das Tier verletzte. Tatsächlich wurde festgestellt, dass der Angeklagte mit der Holzlatte wiederholt auf einen Rhododendronbusch einschlug, was dazu führte, dass der Waschbär verletzt wurde.

Der Zeugenbericht und die Beweisführung

Ein Nachbar des Angeklagten wurde als Zeuge geladen und berichtete, dass der Waschbär einen Holzsplitter im Hinterbein hatte. Allerdings hatte das Gericht einige Zweifel an den Aussagen des Nachbarn, insbesondere als er behauptete, den Angeklagten bei den Misshandlungen beobachtet zu haben. Der Angeklagte wies diese Vorwürfe vehement zurück und erklärte, dass er aus Angst vor Verletzungen nie ein Wildtier anfassen würde.

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Richter Dr. Jochen Müller, Präsident des Landgerichts Fulda, merkte an, dass laut einem der Schöffen mit Kenntnissen über Wildtiere bereits Anzeichen dafür gesprochen hätten, dass der Waschbär einen Krankheitszustand hatte. Laut dem Zeugen zeigte das Tier keinerlei Scheu, als es sich dem Angeklagten näherte, was für die Richter ebenfalls ein bedeutendes Argument war. Letztendlich wurde der Waschbär von einem Polizeibeamten erlegt, da er nicht mehr zu helfen war.

Die Ausgangslage wurde durch das Plädoyer des Staatsanwalts, der auf der Aufrechterhaltung des ursprünglichen Urteils bestand, weiter kompliziert. Er führte an, dass die Glaubwürdigkeit des Zeugen für die Beurteilung des Falls entscheidend sei. Doch trotz dieser Argumentation entschieden die Richter, die Geldstrafe erheblich zu senken.

This case throws a spotlight on issues of animal welfare and the sometimes blurry lines between self-defense against wild animals and acts of cruelty. Die Tragweite der Entscheidung zeigt, wie sensibel der Umgang mit Tieren in rechtlichen Belangen genommen wird und dass selbst im Falle einer Abmilderung die grundlegenden Vorwürfe von Tierquälerei bestehen bleiben.

Die Revision gegen das Urteil ist noch möglich, und es bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft weitere Schritte unternehmen werden. Dieses Verfahren könnte nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für zukünftige rechtliche Entscheidungen im Bereich des Tierschutzes von Relevanz sein. Für detaillierte Informationen zu den Hintergründen und dem Verlauf des Falls ist ein Blick auf aktuelle Berichterstattungen sinnvoll, wie auf www.hna.de zu finden.

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