In einem skandalösen Vorfall in Bad Hersfeld wurde eine 65-jährige Frau wegen der Beleidigung eines Polizeibeamten zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro verurteilt. Die Richterin Adriana Schellenberger entschied, dass die Angeklagte den Polizisten während eines Einsatzes am 10. Januar 2022 mit der provokanten Frage „Sind Sie Antisemit?“ beleidigte, als dieser die Abstandsregeln in einem Eiscafé kontrollieren wollte. Der Beamte war sichtlich schockiert über die Äußerung, die in einem angespannten Kontext fiel.
Die Angeklagte trug an diesem Abend einen Tallit, einen jüdischen Gebetsschal, und versuchte, ihre religiöse Zugehörigkeit zu betonen, indem sie dem Polizisten einen Mitgliedsausweis der „Urchristlich-jüdischen Gemeinde Fulda-Mitte e.V.“ vorzeigte. Sie war der Meinung, dass religiöse Versammlungen während der damaligen Coronamaßnahmen erlaubt seien. Doch das spielte in der Urteilsfindung keine Rolle; entscheidend war die Frage, ob eine Beleidigung vorlag. Staatsanwältin Kim Jara Wagner bejahte dies und forderte sogar eine höhere Geldstrafe von 1.225 Euro.
Rechtsstreit bleibt spannend
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren am Landgericht in Fulda erneut aufgerollt wird. Im Zuschauerraum, der von rund 20 Unterstützern der Angeklagten besucht war, wurde die Möglichkeit einer Berufung mit Skepsis kommentiert. Bereits beim ersten Verhandlungstag am 9. Oktober hatten zahlreiche Unterstützer im Gerichtssaal gesessen, und vor dem Amtsgericht wurden Passanten über das Verfahren informiert. Die Freunde der Angeklagten sprachen von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt, was die hitzige Atmosphäre um den Fall nur verstärkte.
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