Hamburg

Ampel-Streit: Radfahrerin gewinnt vor Gericht – kein Bußgeld!

Die Ampelschaltung kann für Radfahrer:innen ein heikles Thema darstellen, insbesondere wenn technische Störungen vorliegen. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg beleuchtet die rechtlichen Aspekte eines Rotlichtverstoßes, der unter besonderen Umständen als nicht vorsätzlich eingestuft wird.

Diana Diamant, die nach einem Spätdienst spät abends nach Hause radelte, wartete mehrere Minuten an einer roten Ampel, die nicht reagierte. In der Dunkelheit und angesichts des mangelnden Verkehrs entschied sie sich, die Straße zu überqueren und wurde dabei erwischt. Daraufhin verhängte das Amtsgericht eine Geldbuße von 100 Euro wegen vorsätzlichen Rotlichtverstoßes gegen sie. Diana Diamant legte jedoch Berufung ein.

Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg

Das Oberlandesgericht Hamburg stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Ampel mit einer Kontaktschleife ausgestattet war, die möglicherweise nicht von Radfahrern ausgelöst werden konnte. Auch die rechtlichen Grundlagen bei länger anhaltenden technischen Störungen spielen eine wesentliche Rolle. Es wurde klargestellt, dass eine dauerhaft rot zeigende Ampel bei technischen Störungen keine rechtliche Wirkung hat.

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Das Gericht entschied, dass Radfahrer:innen in solchen Fällen nicht verpflichtet sind, abzusteigen und als Fußgänger:innen zu agieren. Zudem wurde festgestellt, dass Diana Diamant die Sorgfaltsanforderungen beim Überqueren der Kreuzung eingehalten hatte. Auch wenn in der Regel eine spezielle Regelung für Autofahrer:innen existiert, die nach längerer Wartezeit das Überfahren einer roten Ampel erlaubt, gilt diese nicht für Radfahrer:innen. Dennoch hob das OLG die Entscheidung des Amtsgerichts auf und sah keinen vorsätzlichen Verstoß.

Zusammengefasst bestätigte das Gericht, dass Überqueren einer Rotlichtampel in Fällen technischer Defekte oder wenn man von einem Defekt ausgehen darf, ohne Konsequenzen bleibt, wie MDR berichtete.

In einem weiteren Bericht von rightmart.de wird hervorgehoben, dass die Radfahrerin nicht von einem Vorsatz ausgehen konnte, da sie von einem technischen Fehler überzeugt war und die Verkehrssituation umsichtigt berücksichtigte.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Verkehrsunfall
Genauer Ort bekannt?
Frankfurt (Oder), Deutschland
Sachschaden
100 € Schaden
Ursache
technischer Defekt
Beste Referenz
mdr.de
Weitere Quellen
rightmart.de

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