DeutschlandTechnologie

Fractus sichert sich ADT-Partnerschaft und beendet Rechtsstreit!

Fractus aus Barcelona festigt seine Spitzenposition im booming IoT-Markt durch die Unterzeichnung einer wegweisenden Patentlizenzvereinbarung mit dem US-Firmengiganten ADT, nachdem ein langjähriger Rechtsstreit beigelegt wurde!

Fractus, ein in Barcelona ansässiges Unternehmen, hat eine bedeutende Entwicklung in der Welt der Antennentechnologie und des geistigen Eigentums bekannt gegeben. Das Unternehmen hat kürzlich eine Patentlizenzvereinbarung mit ADT, einem führenden Anbieter von vernetzten Alarmsystemen in den USA, unterzeichnet. Diese neue Kooperation festigt nicht nur die Position von Fractus im sich rasant entwickelnden Internet der Dinge (IoT), sondern folgt auch einer früheren Patentverletzungsklage, die im Oktober 2022 gegen ADT und Vivint eingereicht wurde. Die Auseinandersetzung dreht sich um Technologien, die für die interne Antenne von entscheidender Bedeutung sind, und betrifft mehrere Klagen, darunter die Verfahren 2:22-cv-00412-JRG und 2:22-cv-00413-JRG. Mit der neuen Vereinbarung hat Fractus einen bedeutenden Meilenstein erreicht und stärkt seine Lizenznehmerbasis innerhalb des IoT-Ökosystems. Dies ist ein klarer Hinweis auf das Engagement des Unternehmens, sein geistiges Eigentum zu schützen und zu monetarisieren. Innovationen vorantreiben Jordi Ilario, der Betriebsleiter und Vizepräsident von Fractus, äußerte sich stolz über die jüngste Vereinbarung mit ADT. Er betonte, dass die Landschaft des IoT vielfältig und fragmentiert sei. "Wir bleiben fokussiert und widerstandsfähig bei der Nutzung unseres Patentportfolios", erklärte er. Diese Lizenzierung ist ein weiterer Schritt zur Erhöhung des Umsatzes durch die Integration von IoT-Technologien. Ruben Bonet, Geschäftsführer von Fractus, ergänzte, dass der Erfolg in Bereichen wie Netzwerkinfrastruktur und bei original equipment manufacturers (OEMs) den Wert ihrer Innovationen belege. "Die Fortschritte, die wir in diesem Jahr gemacht haben, stimmen uns optimistisch für zukünftiges Wachstum und weitere Expansion im IoT-Sektor", fügte Bonet hinzu. Rechtsstreitigkeiten und Vertretungen Fractus wurde in der vergangenen rechtlichen Auseinandersetzung von der renommierten Anwaltskanzlei Susman Godfrey vertreten. Max Tribble, ein Anwalt dieser Kanzlei, betonte die lange und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Fractus, die bis zu einem Geschworenenurteil gegen Samsung im Jahr 2011 zurückreicht. Diese langjährige rechtliche Unterstützung zeigt die Anstrengungen von Fractus, in einem wettbewerbsintensiven Markt seine Ansprüche durchzusetzen. Das Unternehmen hat eine beeindruckende Geschichte und gilt als Vorreiter in der Entwicklung von Antennentechnologien, die für Smartphones, Tablets und andere IoT-Geräte entscheidend sind. Fractus hält über 120 Patente und Patentanmeldungen und hat zahlreiche Auszeichnungen für seine innovativen Ansätze erhalten. Dazu gehört die Anerkennung als „Technology Pioneer“ durch das Weltwirtschaftsforum im Jahr 2005 und der Frost & Sullivan Award für technologische Innovation. Weitreichende Perspektiven Durch die neue Lizenzvereinbarung mit ADT sowie die bereits bestehende Vereinbarung mit Vivint wird Fractus in der Lage sein, sein Portfolio an Lizenznehmern weiter auszubauen und seine Präsenz in der IoT-Branche zu stärken. Die Firma hat es sich zum Ziel gesetzt, nicht nur den Umsatz durch Lizenzierungen zu steigern, sondern auch neue Möglichkeiten der Produktentwicklung in einem sich schnell ändernden Markt zu erkunden. Die Zusammenarbeit mit ADT hebt die wachsende Wichtigkeit von Antennentechnologien im Bereich der vernetzten Systeme hervor und markiert einen weiteren Schritt in der modernen Vernetzungstechnik. Fractus hat sich als wichtiger Akteur etabliert und zeigt, dass es bereit ist, seine Technologien auch in Zukunft weiterzuentwickeln und zu vermarkten. Für weitere Informationen zu dieser spannenden Entwicklung besuchen Sie die Webseite www.presseportal.de.


Details zur Meldung

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"