
Am 9. März 2025 kam es in Hamilton, Neuseeland, zu einem skandalösen Fehlurteil, als ein 11-jährigen, geistig beeinträchtigten Mädchen versehentlich für eine vermisste 20-jährige Frau gehalten wurde. Dieser Vorfall sorgte für massive Empörung in der Öffentlichkeit, insbesondere als bekannt wurde, dass das Kind über zwölf Stunden auf einer psychiatrischen Intensivstation festgehalten wurde und während dieser Zeit Zwangsmedikation erhielt, darunter ein Antipsychotikum, das selten bei Kindern verabreicht wird. Die Polizei identifizierte das Mädchen fälschlicherweise, während es eine Brücke überquerte. Eine aufmerksame Pflegekraft im Krankenhaus registrierte, dass das Mädchen "eher wie ein Kind" aussah, dennoch wurde es wie eine erwachsene Patientin behandelt.
Erst nachdem die Beamten ihren Fehler erkannt hatten, wurden die Eltern informiert, die ihr Kind schließlich abholten. Der neuseeländer Premierminister Christopher Luxon bezeichnete den Vorfall als „unglaublich verstörend“ und kündigte eine offizielle Untersuchung an, um die systemischen Fehler zwischen Polizei und Gesundheitseinrichtungen zu klären. Richard Sullivan, ein hochrangiger Vertreter des Gesundheitswesens, entschuldigte sich öffentlich für das erhebliche Trauma und den Stress, den dieser Vorfall dem Kind und seiner Familie verursacht hatte. [Krone] berichtet, dass dieser Vorfall nicht nur die Gesellschaft erschüttert hat, sondern auch die bereits bestehenden kritischen Punkte im Umgang mit vulnerablen Gruppen beleuchtet.
Vermisstenfälle in Deutschland
In Deutschland bearbeitet das Bundeskriminalamt (BKA) seit seiner Gründung im Jahr 1951 Vermisstenfälle. Die Aufgaben der „Vermisstenstelle“ des BKA umfassen die Fahndung nach vermissten Personen, die Identifizierung von unbekannten Leichen und die Unterstützung bei der Auffindung hilfloser Personen. Eine Person gilt als vermisst, wenn sie unerklärlich von ihrem Aufenthaltsort abwesend ist und eine Gefahr für Leib oder Leben vermutet wird. Insbesondere bei vermissten Minderjährigen unter 18 Jahren geht man grundsätzlich von einer Gefahr aus, weshalb sie in staatliche Obhut genommen werden, bis eine Rückführung zu den Sorgeberechtigten möglich ist. [BKA] betont, dass die örtliche Polizeidienststelle zuständig für die unmittelbare Personensuche ist.
Am 1. Januar 2025 waren in Deutschland rund 9.420 Vermisstenfälle registriert. Täglich werden etwa 200 bis 300 neue Fahndungen erfasst, von denen rund 50 % innerhalb der ersten Woche geklärt werden können. Über zwei Drittel der vermissten Personen sind männlich, und etwa die Hälfte sind Kinder und Jugendliche. Im Jahr 2024 waren rund 18.100 Kinder vermisst, wobei sich 96,7 % dieser Fälle bis zum Jahresende aufklärten. Ein alarmierender Trend ist der Anstieg der vermissten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF), der 2024 auf etwa 4.300 Fälle anstieg. [BKA] hebt hervor, dass die häufigste Ursache für das Verschwinden von UMF das freiwillige Verlassen von Unterkünften ist.
Hilfsmaßnahmen und Aufklärungsquote
Das BKA koordiniert zudem Fahndungen, wenn Hinweise auf einen Aufenthalt im Ausland vorliegen, und ist auch für die Bearbeitung von Ersuchen aus dem Ausland zuständig. Die Datei „Vermi/Utot“ enthält Daten zu vermissten Personen, unbekannten Toten und hilflosen Personen. Die Polizei kann jedoch nur bei Erfüllung der Kriterien für eine Vermisstenmeldung aktiv werden. Ansonsten werden häufig andere Institutionen eingeschaltet. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Aufklärungsquote von vermissten Jugendlichen sehr hoch ist; 97,4 % der vermissten Jugendlichen aus dem Jahr 2024 konnten aufgeklärt werden.
Zusammenfassend zeigt der Vorfall in Neuseeland und die aktuellen Statistiken zu vermissten Personen in Deutschland die Herausforderungen und die Dringlichkeit auf, mit denen Behörden konfrontiert sind, wenn es darum geht, das Wohl von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten. Es bleibt zu hoffen, dass sowohl in Neuseeland als auch in Deutschland Lehren aus diesen Ereignissen gezogen werden, um zukünftige Fehler zu vermeiden.
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