Der Bundestag hat am Donnerstagabend ein neues Gesetz zur Filmförderung verabschiedet, welches für 2025 eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung für neue deutsche Filme und Drehbücher sicherstellen soll. Dies geschah mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, nachdem eine mögliche Förderstopp abgewendet wurde. Kulturstaatsministerin Claudia Roth bezeichnete die Entscheidung als bedeutenden Erfolg und wies darauf hin, dass das Gesetz eine rechtliche Grundlage für die angesammelten Mittel, welche durch eine Filmabgabe von Kinos, Online-Anbietern und Fernsehsendern generiert werden, bietet. Im Jahr 2023 wurden bereits rund 50 Millionen Euro zur Filmförderung bereitgestellt, und zukünftig sollen die Abläufe durch automatisierte Verfahren optimiert werden, wie der Spiegel berichtet.
Ein zentrales Element des neuen Filmförderungsgesetzes (FFG) ist die Anhebung der Anreizförderung auf 30 Prozent, die zum 1. Februar 2025 in Kraft treten soll. Dies zielt darauf ab, sowohl nationale als auch internationale Produktionen nach Deutschland zu holen und die Auslastung großer Filmstudios, wie dem traditionsreichen Studio Babelsberg in Potsdam, zu verbessern. Roth hat in Aussicht gestellt, dass das Konzept insbesondere 120.000 Arbeitsplätze in der Filmbranche absichern soll. Die FDP hat betont, dass das neue Gesetz weniger bürokratische Hürden aufstellt und verspricht von einer Referenzförderung, die auf vorherigen Erfolgen basiert, zu profitieren, was von Thomas Hacker, einem Medienexperten der FDP, als „Achterbahn der Gefühle“ beschrieben wurde. Die Liberalen haben jedoch die Zustimmung zu mehreren Bedingungen gemacht, darunter die Streichung eines Diversitätsbeirats, was von den anderen Parteien kritisiert wurde, so RP Online.
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