
Die Grundsteuerreform in Bremen nimmt Fahrt auf! Ab 2025 wird der Hebesatz für die Grundsteuer B auf satte 755 Prozent festgelegt. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gilt hingegen ein Hebesatz von 0 Prozent. Die Finanzbehörde warnt jedoch: Diese neuen Werte sind nicht mit den bisherigen Hebesätzen vergleichbar, da eine neue Berechnungsmethode eingeführt wurde.
Die Reform, die vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde, soll sozial gerecht umgesetzt werden. Das bedeutet, dass Eigentümer von teuren Immobilien in begehrten Lagen künftig tiefer in die Tasche greifen müssen, während andere weniger zahlen. Eine Analyse zeigt, dass für 16 Prozent der Grundstücke in Bremen und Bremerhaven die Grundsteuer nahezu unverändert bleibt. Für die restlichen Grundstücke wird es jedoch spannend: 50 Prozent der Eigentümer müssen mit höheren Zahlungen rechnen, während die andere Hälfte von niedrigeren Steuern profitiert.
Neue Bescheide Anfang 2025
Die neuen Grundsteuer-Bescheide werden Mitte Januar 2025 an alle Steuerpflichtigen verschickt. Wer neugierig ist, kann bereits jetzt den Online-Grundsteuerrechner des Finanzressorts nutzen, um einen ersten Überblick über die neuen Steuersätze zu erhalten. Die erste Rate der neuen Grundsteuer ist bis zum 15. Februar 2025 fällig. Für alle, die bereits ein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet haben, bleibt alles beim Alten – keine weiteren Schritte nötig!
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