Inmitten der Werbeaktivitäten für sein neues Buch hat Thomas Gottschalk (74) eine Kontroverse entfacht, die derzeit die sozialen Medien in Deutschland dominiert. Der Entertainer hat in seinem ersten Buch, „Herbstblond“, beschrieben, wie er seinen Söhnen Ohrfeigen als Teil seiner Erziehungsmethoden gegeben hat. Diese Äußerungen brachten heftige Kritik mit sich und führten zu einem bemerkenswerten Shitstorm, angeführt von prominenten Stimmen wie dem Wetterexperten Jörg Kachelmann, der Gottschalk als „Kindesmisshandler“ bezeichnete.
Kachelmanns Schriftverkehr auf X (früher Twitter) verdeutlichte die Empörung: „Wenn er damals angezeigt worden wäre, wäre er heute verurteilter Straftäter“, war eines seiner markantesten Zitate. Dies hat eine breite Debatte ausgelöst, in der viele Nutzer die von Gottschalk beschriebenen Handlungen als „indiskutabel und abscheulich“ bezeichneten. Andere hingegen verteidigten den Entertainer und verwiesen darauf, dass solche Erziehungsmethoden in früheren Zeiten nicht ungewöhnlich waren und nicht unbedingt schädlich sind.
Die Reaktionen auf Gottschalks Aussagen
Einer der Unterstützer Gottschalks, Hubert Aiwanger, bayerischer Wirtschaftsminister der Freien Wähler, meldete sich ebenfalls zu Wort. In einem Kommentar auf X forderte er Kachelmann auf, sich zu entspannen und eine „schöne Kartoffelsuppe“ zu kochen, anstatt so „garstig“ gegenüber Gottschalk zu sein. Aiwanger scheint die Kritik als übertrieben zu empfinden.
Der Streit dreht sich um eine spezifische Passage aus Gottschalks Buch, die fälschlicherweise auch mit seinem jüngsten Werk „Ungefiltert“ in Verbindung gebracht wird. In seinem Buch „Herbstblond“ erinnert sich Gottschalk an einen Vorfall, bei dem er seinem Sohn Roman eine Ohrfeige gegeben hat, nachdem dieser im Restaurant mit Vanilleeis unsanft umgegangen war.
Die Gründe für diese Ohrfeigen sind laut Gottschalk teilweise skurril: So habe er seinen Sohn Tristan geohrfeigt, weil dieser in einem Plattenladen mit den Beatle-Platten „gekratzt“ hat – eine Tat, die Gottschalk als unentschuldbar betrachtete. In derሄ<|vq_12461|>