Uckermark

Abenteuerlust führt zu Polizei: „Lost Places“ nicht immer unbewacht!

Zwei Abenteurer, die am Sonntagabend in Veltens verbotene „Lost Places“ eindringen wollten, wurden von einem Sicherheitsmann ertappt und von der Polizei wegen Hausfriedensbruchs festgenommen - ein Warnsignal für alle Adrenalin-Junkies!

Ein außergewöhnliches Abenteuer endete für zwei Männer in der Nacht zu Sonntag ungeplant. Auf der Suche nach dem Nervenkitzel historischer Orte, überstiegen sie gegen 21 Uhr die Umfriedung eines Grundstücks, das sie für verlassen hielten. Ihre Hoffnung, die Atmosphäre der sogenannten „Lost Places“ zu erleben, wurde jedoch schnell durch eine unangenehme Überraschung getrübt.

Das Grundstück, auf dem die beiden Männer sich umschauten, war alles andere als unbewohnt. Ein Sicherheitsmitarbeiter bemerkte die Eindringlinge und informierte umgehend die Polizei. Diese konnte daraufhin einen 29-jährigen Veltener und einen 28-jährigen Oranienburger festnehmen und ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch einleiten.

Warnung der Polizei

Im Nachgang zu diesem Vorfall äußerte sich die Polizei über die Risiken, die mit solchen Abenteuern verbunden sind. Sie rät eindringlich davon ab, sich ohne die notwendige Erlaubnis auf privatem Gelände zu bewegen. Viele Grundstücke und Gebäude, die wie verlassen erscheinen, könnten unter Umständen in Besitz von jemandem sein, und die Reaktion der Eigentümer könnte unberechenbar sein.

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Zudem weist die Polizei auf die Gefahren hin, die von baulichen Ruinen ausgehen. Die Statik leerstehender Gebäude ist häufig ungewiss; es besteht die Gefahr, dass der Boden nachgibt oder Wände einstürzen. Stattdessen empfiehlt die Polizei die Teilnahme an geführten Touren zu historischen Orten. Solche Touren bieten die Gelegenheit, mehr über die Geschichte zu erfahren, ohne sich in Gefahr zu bringen. Diese geführten Touren werden beispielsweise in den Beelitz-Heilstätten, Wünsdorf oder den Berliner Unterwelten angeboten, wo Abenteuerlustige in einem sicheren Rahmen auf ihre Kosten kommen können.

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