
Berlin – Sicherheit auf den Bahnhöfen! In einem kraftvollen Einsatz hat die Bundespolizei Berlin ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände in Kraft gesetzt. Vom 7. Oktober bis 3. November 2024, täglich zwischen 14:00 Uhr und 04:00 Uhr, durften an den Bahnhöfen Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz keine Messer mit Klingenlängen ab 6 cm sowie Schlaggegenstände mitgeführt werden! Dies war ein mutiger Schritt, um die Sicherheit der Reisenden zu verbessern.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: In nur vier Wochen kontrollierten die Beamten 2.211 Personen! 113 von ihnen hatten insgesamt 139 verbotene Gegenstände dabei. Dabei wurden 75 Verstöße gegen das Mitführverbot festgestellt, zusätzlich gab es 34 Verstöße gegen das Waffengesetz. Unter den beschlagnahmten Objekten befanden sich 57 Messer, 35 Reizstoffe, 7 Schlagringe und 38 potenzielle Schlag- und Stichgeräte! Auch Pyrotechnik wurde sichergestellt. Doch das war nicht alles – die Kontrollen führten auch zur Aufdeckung von 142 weiteren Straftaten, darunter 32 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und 26 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz!
Erhöhte Gewaltdelikte erfordern drastische Maßnahmen
Die Bundespolizei beschreibt Gewaltverbrechen im Bahnbereich als ernstes Problem! Immer häufiger werden gefährliche Gegenstände wie Messer und Tierabwehrsprays bei Straftaten verwendet, was zu schweren Verletzungen bei Opfern führt. Das Mitführverbot war somit nicht nur eine Präventivmaßnahme, sondern eine direkte Antwort auf die steigende Gewaltintensität im Berliner Verkehrssystem! Laut Bundespolizei war dieser Einsatz ein voller Erfolg und hat spürbar zur Sicherheit im Bahnbereich beigetragen!
Details zur Meldung