Augsburg/Memmingen/Schwaben – Ein spannender Vorfall am Flughafen Memmingerberg! Am 16. November 2024 wollte eine georgische Reisende mit ihrer Tochter und ihrem Enkel eine Designer-Handtasche, einen Skihelm, ein Paar Sportschuhe und Marken-Kopfhörer ausführen. Doch die Zollbeamten schauten genau hin! Bei der Prüfung der Kopfhörer entdeckten sie, dass es sich um ein älteres Modell handelte, das die Reisende nur zur Täuschung vorgezeigt hatte.
Ein Antrag wird abgelehnt
Die Bestätigung der Ausfuhr wurde sogleich abgelehnt! Während die Ausfuhrgenehmigung für die anderen Artikel zunächst erteilt wurde, geschah das Unvorhergesehene: Am Abfluggate kam es zur erneuten Kontrolle. Die Reisende konnte die Waren, die sie mitführen wollte, nicht vorlegen. Die Zöllner fanden die Handtasche, die Sportschuhe und den Skihelm schließlich im Auto ihrer Tochter!
Jetzt wird’s ernst: Gegen die georgische Reisende und ihre Tochter wurden Bußgeldverfahren eingeleitet! Dies geschah nicht ohne Grund, denn Reisende aus Nicht-EU-Staaten können in Deutschland umsatzsteuerfrei einkaufen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Waren müssen im persönlichen Reisegepäck innerhalb von drei Monaten ausgeführt werden, und der Wohnort muss in einem Nicht-EU-Staat liegen. Ein wahrhaftiger Donnerschlag für alle, die glauben, dass man sich bei den Zöllnern einfach durchmogeln kann! Diese Kontrolle zeigt, dass der Zoll wachsam bleibt und nicht zulässt, dass Umsatzsteuerbetrug einfach durchgeschlüpft wird.