In einer aktuellen gerichtlichen Auseinandersetzung müssen vier Anlieger aus der Spitzstraße im Hechendorfer Ortsteil Seefeld für die Erschließung ihrer Straße tief in die Tasche greifen. Trotz ihrer Versuche, die Kostenbescheide der Gemeinde anzufechten, sind sie vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gescheitert. Dies ist umso bemerkenswerter, als sie in der ersten Instanz noch einen Sieg erringen konnten. Die Gemeinde hatte für die fünf betreffenden Grundstücke zwischen 20.000 und 33.000 Euro verlangt, wobei einer der Kläger zwei Grundstücke besitzt.
Das Münchner Verwaltungsgericht hatte den Klägern vor kurzem recht gegeben und festgestellt, dass die Bescheide aus dem Jahr 2019, die auf einer unzureichenden Prüfung der privaten und öffentlichen Belange basierten, rechtswidrig seien. Doch die Gemeinde konnte durch einen zweiten Beschluss nachweisen, dass dieser Mangel behoben wurde und die Bescheide nun gültig sind, wie der Vorsitzende Richter Andreas Schmitz in der neuen Instanz feststellte.
Ältere Planungen und Kommunikation mit der Gemeinde
Die Anwälte der Kläger beriefen sich auf einen historischen Aspekt, indem sie darauf hinwiesen, dass bereits in den 1970er-Jahren das erste Teilstück der Spitzstraße technisch mit Gehweg, Entwässerung und Beleuchtung erstellt wurde. Ihrer Meinung nach gab es damals bereits einen klaren Plan, der den weiteren Ausbau der Straße vorwegnahm und der nicht als bloße Idee angesehen werden sollte. Sie argumentierten, dass ein solides Konzept für den Ausbau der Straße vorgelegen habe.
Der Anwalt der Gemeinde, hingegen, wies dies zurück und betonte, dass kein entsprechender Plan existiert und keine Beschlüsse diesbezüglich vorliegen. Der Richter merkte an, dass er ein konkretes Bauprogramm vermisse, welches den Beginn und das Ende der Arbeiten festlegen würde. Dies sei einer der anspruchsvollsten Fälle, die er zu verhandeln hatte.
Gerichtskosten und das Ende der Klage
Nach dem klaren Signal des Gerichts, dass die Kostenbescheide für rechtlich einwandfrei gehalten werden, rieten die Anwälte ihren Mandanten, die Klagen zurückzuziehen. Diesem Vorschlag stimmten die Anwohner zu, insbesondere da der Senat zuvor entschieden hatte, dass die Gemeinde Seefeld die Gerichtskosten für beide Instanzen übernehmen müsse.
Es ist erwähnenswert, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich der Erschließungsbeiträge für Straßen in Seefeld keine Seltenheit sind. Bis zum 1. April 2021 hatten die bayerischen Gemeinden das Recht, Anwohner für den Ausbau oder die Sanierung von Straßen zur Kasse zu bitten. Dabei war oft unklar, ob und wann alte Straßen neu und zielgerichtet hergestellt worden waren und welche Kriterien dafür zugrunde gelegt werden sollten. Die Gemeinden waren verpflichtet, die Beiträge zu erheben und die Kostenabrechnung durchzuführen, was in der Vergangenheit zu vielen rechtlichen Diskussionen führte.