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Raser in Österreich: Erstes Auto nach Geschwindigkeitsüberschreitung versteigert!

In Österreich hat ein neues Gesetz, das am 1. März 2024 in Kraft trat, für Aufsehen gesorgt, da es eine drastische Maßnahme gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorsieht. Während in Deutschland bei Rasern in der Regel Geldstrafen verhängt werden, wird in Österreich das Fahrzeug bei extremen Verstößen beschlagnahmt und kann sogar versteigert werden.

Die Regelungen sind klar: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts kann die Polizei ein Auto vorläufig beschlagnahmen. Ein bereits vorangegangener Führerscheinentzug wegen Raserei ist nicht zwingend erforderlich, aber er erhöht die Wahrscheinlichkeit einer solchen Maßnahme. Die Behörde hat zwei Wochen Zeit, um das Fahrzeug als beschlagnahmt zu erklären, wenn der Fahrer innerhalb der letzten vier Jahre wegen Raserei auffällig geworden ist. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, Raser zur Verantwortung zu ziehen und die Straßen sicherer zu machen.

Erste Versteigerung eines beschlagnahmten Fahrzeugs

Vor kurzem fand die erste Auktion eines beschlagnahmten Fahrzeugs statt. Ein Peugeot 208, dessen Fahrer mit 153 km/h in einer 80 km/h-Zone unterwegs war, wurde versteigert. Der Fahrer hatte die erlaubte Höchstgeschwindigkeit somit um 73 km/h überschritten. Der Wagen wurde über die Online-Plattform Des Unternehmens Dorotheum versteigert und erzielte einen Preis von 6.800 Euro, nachdem er mit einem Startpreis von 2.000 Euro angeboten worden war.

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Es ist wichtig zu erwähnen, dass das Gesetz vorschreibt, dass 70 Prozent des Versteigerungserlöses dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds des Verkehrsministeriums zugutekommen. Die restlichen 30 Prozent werden an das jeweilige Bundesland oder den Bund ausgezahlt, abhängig davon, welches Gebiet für die Kosten der Strafbehörde aufkam.

Hintergründe zur drastischen Maßnahme

Das österreichische Gesetz legt ein strenges Augenmerk auf Geschwindigkeitsübertretungen und soll vor allem Wiederholungstätern das Autofahren erschweren. Durch die bereits festgestellte Unterbringung von 133 Fahrzeugen, die in ganz Österreich vorläufig beschlagnahmt wurden, zeigt sich, dass die Behörden das Gesetz ernst nehmen. Während viele Fahrzeuge jedoch zurückgegeben werden mussten, wurden mindestens 13 Fahrzeuge dauerhaft beschlagnahmt.

Diese restriktiven Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Strategie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Österreich, um gefährliches Verhalten im Straßenverkehr zu minimieren. Den Autoren des Gesetzes zufolge soll damit sowohl die Sicherheit auf den Straßen erhöht als auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Raser erzielt werden.

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Zukünftige Auktionen sind sehr wahrscheinlich, da die Polizei und die Behörden weiterhin konzentriert gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgehen. Es bleibt abzuwarten, ob solche Maßnahmen auch in anderen Ländern Nachahmer finden werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

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