
Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen Fußballnationalspieler Jérôme Boateng eingestellt. Dies geschah in Zusammenhang mit Vorwürfen der Körperverletzung an seiner Ex-Freundin Kasia Lenhardt. Die Entscheidung fiel nach dem Prinzip "in dubio pro reo", was bedeutet, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird. Laut laola1.at wird Boateng somit nicht wegen Körperverletzung, Nötigung oder Verleumdung angeklagt.
Boateng äußerte seine Erleichterung über die Einstellung des Verfahrens nach fünf Jahren und hofft auf Ruhe für seine Familie. Die Ermittlungen begannen 2019, wurden jedoch vorläufig eingestellt, bevor sie nach dem Tod von Lenhardt im Jahr 2021 wieder aufgenommen wurden. Der Grund für die Wiederaufnahme waren neue Hinweise, die Verdacht auf massive Verletzungen von Lenhardt kurz vor ihrem Tod erhoben.
Unzureichende Beweise
Trotz der Befürchtungen über die Umstände des Todes von Lenhardt fand die Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Beweise, um eine Anklage zu rechtfertigen. Die zuständigen Ermittler führten aus, dass Lenhardt als Zeugin nicht mehr zur Verfügung stehe und die dokumentierten Verletzungen nicht ausreichend seien, um den Nachweis eines Verbrechens zu erbringen. Daher blieb unklar, wie sich die Vorfälle tatsächlich zugetragen hatten. Boatengs Anwalt betonte, dass alle Ermittlungshandlungen ergeben hätten, dass Boateng die Taten nicht begangen hat.
Im Gegensatz dazu wies der Anwalt der Familie Lenhardt darauf hin, dass Boateng erst im vergangenen Jahr wegen Körperverletzung an einer anderen Ex-Partnerin verurteilt worden war. Dies wirft Fragen über die Gewaltdynamik im Leben des Sportlers auf und beleuchtet die Herausforderungen im Umgang mit Häuslicher Gewalt.
Kontext der Gewalt gegen Frauen
Die Diskussion um Gewalt gegen Frauen ist besonders relevant im Licht der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen. Am 3. Dezember 2024 präsentierte das Deutsche Institut für Menschenrechte den ersten Periodischen Bericht über die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. In diesem Bericht, der Entwicklungen im Zeitraum 2020 bis 2022 behandelt, werden die Anstrengungen von Bund und Ländern zur Verwirklichung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen detailliert analysiert und dokumentiert. Gewalttaten, wie die, die Jérôme Boateng vorgeworfen wurden, stehen im Mittelpunkt dieser Berichterstattung, die die Ernsthaftigkeit des Themas hervorhebt. Weitere Details dazu finden sich auf der Website des Instituts für Menschenrechte.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung