Roth

Geflügelpest in Abenberg: Drastische Maßnahmen für Anwohner und Bauern!

In einem Geflügelbetrieb mit rund 400 Tieren in Abenberg ist die Geflügelpest ausgebrochen! Sofortige Maßnahmen wurden ergriffen: Der gesamte Bestand musste getötet werden, um eine weitere Ausbreitung dieser hochansteckenden Krankheit zu verhindern. Das Landratsamt Roth gibt in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Folgen weit über die betroffene Landwirtschaft hinausreichen. Dr. Ekkehard Kurth, der Leiter des Veterinäramts, betont, dass diese Maßnahmen alternativlos sind und auf der EU-Rechtslage basieren.

Strenge Auflagen für Geflügelhalter

Die Veterinärbehörde hat sofortige Schutz- und Beobachtungszonen eingerichtet. In diesen Bereichen gilt eine strikte Aufstallpflicht: Alle Geflügelarten müssen in Ställen oder überdachten Volieren untergebracht werden. Zudem wurden Verbringungsverbote für lebendes Geflügel, Eier und Fleischprodukte verhängt. Eine Allgemeinverfügung, die am 31. Oktober veröffentlicht wurde, tritt am folgenden Tag in Kraft und ist auf der Website des Landratsamts einsehbar. Diese Regelungen betreffen sowohl gewerbliche Geflügelhalter als auch Hobbyzüchter und Privatpersonen.

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Die höchst ansteckende Geflügelpest wurde wahrscheinlich durch infizierte Wildvögel in den Betrieb eingeschleppt. Eine Landwirtin meldete Symptome bei ihren Gänsen, was zur sofortigen Quarantäne des Bestandes führte. Am Donnerstag bestätigte das nationale Referenzlabor die positiven Testergebnisse. Obwohl das Virus H5N1 theoretisch auf den Menschen übertragbar ist, betont der Veterinär, dass für die Bevölkerung kein Grund zur Panik besteht. Eine Ansteckung erfordert engen Kontakt, und mögliche Erkrankungen verlaufen in der Regel harmlos.

Die Räumung des Bestandes begann bereits am Donnerstag, während die Feuerwehr aufwendige Dekontaminationsmaßnahmen durchführte. Unter der Leitung von Kreisbrandmeister Hans Wolfsberger waren rund 30 Einsatzkräfte vor Ort. Zudem wird das Veterinäramt in den kommenden Tagen alle 53 Geflügelhalter in der Schutzzone überprüfen. Die Schutzzone erstreckt sich über einen Radius von mindestens drei Kilometern, während die Überwachungszone zehn Kilometer umfasst. Spaziergänger in der Umgebung werden aufgefordert, tote Wildvögel nicht zu berühren und Auffälligkeiten sofort zu melden.

Quelle/Referenz
nn.de

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