Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePa) ab Januar 2025 sorgt für Aufregung! Die gesetzlichen Krankenkassen versenden bereits fröhliche Briefe, die versprechen, dass alle Versicherten automatisch eine ePa erhalten – ganz ohne eigenes Zutun. Doch nicht alle sind begeistert. Während die Kassen von einer Revolution im Gesundheitswesen schwärmen, gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der IT-Sicherheit und des Datenschutzes. Wer möchte schon, dass sensible Gesundheitsdaten in den falschen Händen landen?
Die ePa soll es Ärzten ermöglichen, alle bisherigen Behandlungen und verschriebenen Medikamente eines Patienten auf einen Blick zu sehen. Das klingt verlockend, doch die Schattenseiten sind nicht zu übersehen. Ein offener Brief von verschiedenen Organisationen warnt vor den Risiken der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Kritiker betonen, dass die derzeitigen Sicherheitskonzepte unzureichend sind und fordern umfassende Änderungen, die jedoch ignoriert wurden. So werden unsere Daten künftig zentral auf Servern gespeichert – und nicht mehr dezentral in Arztpraxen, wo sie oft noch handschriftlich dokumentiert sind.
Freiwilligkeit oder Zwang?
Obwohl die ePa theoretisch freiwillig ist, gibt es ein Opt-out-Verfahren: Wer nicht aktiv widerspricht, erhält die Akte automatisch. Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Befragten gegen die Nutzung ist, doch das könnte sich als Illusion herausstellen. Viele lesen die Briefe nicht bis zum Ende und stimmen somit unwissentlich zu. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisiert diese Regelung scharf und wünscht sich eine aktive Zustimmung der Patienten.
Das Gesundheitsministerium plant eine Informationskampagne mit einem Budget von vier Millionen Euro, um die Versicherten auf die ePa vorzubereiten. Doch Experten empfehlen, dieses Geld lieber in die Verbesserung der IT-Sicherheit zu investieren. Ein Gutachten des Fraunhofer-Instituts hat bereits zahlreiche Schwachstellen im Konzept der ePa aufgedeckt. Die Botschaft ist klar: Wer sich gegen die ePa entscheiden möchte, sollte jetzt aktiv werden und Widerspruch einlegen – denn niemand muss eine elektronische Patientenakte haben!