Neustadt an der Waldnaab

Tariftreuegesetz: Neue Regeln für bessere Löhne im öffentlichen Dienst!

Ein fesselndes neues Kapitel für die tariflichen Standards in Deutschland bahnt sich an! Der Entwurf des Tariftreuegesetzes, der kürzlich vom Bundesarbeitsministerium an wichtige Verbände und Bundesländer gesendet wurde, verlangt künftig von Bund und Unternehmen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge strikt auf tarifliche Bedingungen zu achten. Dies könnte die Löhne und Arbeitsbedingungen für viele Arbeitnehmer drastisch verbessern, während gleichzeitig der Wettbewerb mit nicht tarifgebundenen Firmen erschwert wird!

Seit 2021 steht die Reform auf der Agenda, im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen verankert. Ziel ist es, die alarmierend gesunkene Tarifbindung zu stärken – nur noch 51 Prozent der Beschäftigten im Westen und 44 Prozent im Osten sind durch Tarifverträge geschützt. Die Idee hinter dem Gesetz: Unternehmen, die sich nicht an Tarifverträge halten, sollen nicht länger einen unfairen Wettbewerbsvorteil genießen, weil sie Mitarbeiter zu geringeren Löhnen beschäftigen können. Arbeitsminister Hubertus Heil prophezeit eine Verbesserung der Löhne um durchschnittlich 4,50 Euro pro Stunde, was bei Vollzeitbeschäftigung über 700 Euro mehr im Monat bedeutet!

Streit in der Ampel-Koalition

Die Verhandlungen waren nicht ohne Kontroversen! Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium hielt die sogenannte Verbände-Anhörung auf, und es gibt weiterhin Bedenken bezüglich der Inhalte. Arbeitgeberverbände haben mehrfach gefordert, das Gesetz zu stoppen und warnen vor einem „Tarifzwang“, der die Tarifautonomie gefährde. Nach den Landtagswahlniederlagen der SPD wird das Tariftreuegesetz als eines der zentralen Projekte der Ampelkoalition angesehen. Bundeskanzler Olaf Scholz versprach zuletzt zum 75. Gründungstag des Deutschen Gewerkschaftsbundes eine baldige Verbesserung – ein Zeichen, das nicht übersehen werden sollte!

Kurze Werbeeinblendung

Zusätzliche spannende Entwicklungen sind auch in den Planungen für das Gesetz enthalten! Online-Betriebsratswahlen sollen künftig ermöglicht und der Schutz der Arbeitnehmerrechte bei der Gründung von Betriebsräten deutlich verbessert werden. Hierbei wird geplant, dass Straftaten, die gegen die Betriebsverfassung vorgehen, künftig von Amts wegen verfolgt werden. Ein starkes Signal für die Demokratie am Arbeitsplatz!

Quelle/Referenz
onetz.de

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"