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Countdown zur Bundestagswahl: 45 Tage bis zur Entscheidung!

Am 9. Januar 2025 sind die Vorbereitungen für die bevorstehende Bundestagswahl im Wahlkreis Emmendingen-Lahr in vollem Gange. Die Wahl findet am 23. Februar 2025 statt, wofür noch 45 Tage zur Verfügung stehen. Die zuständigen Behörden arbeiten intensiv an den notwendigen Vorbereitungen, während der Wahlkampf beginnt. In der Wahl 2021 traten 24 Parteien und Listen an, darunter 12 mit Direktkandidatinnen und -kandidaten. Die Anzahl der Parteien und Listen für die Wahl am 23. Februar ist aktuell noch unklar. Der Stichtag zur Einreichung der Wahlunterlagen ist der 20. Januar 2025.

Wie Badische Zeitung berichtete, wird die Bundestagswahl auf Grund einer Vertrauensfrage erforderlich, die Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 16. Dezember 2024 verlor. In der Folge löste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auf. Die Neuwahl wird alle vier Jahre nach dem Verhältniswahlrecht durchgeführt, wobei die Wähler zwei Stimmen haben: eine Erststimme für den Kandidaten im Wahlkreis und eine Zweitstimme für eine Partei. Aufgrund einer neuen Wahlrechtsreform wird die Anzahl der Abgeordneten von 733 auf 630 reduziert, und es gibt keine Ausgleichs- und Überhangmandate mehr. Stattdessen entscheidet die Zweitstimme über die Sitze im Bundestag.

Wahlberechtigung und Briefwahl

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren, die mindestens drei Monate in Deutschland wohnen. Etwa 62 Millionen Menschen sind wahlberechtigt (Stand: Juli 2024). Für die Stimmabgabe sind eine Wahlbenachrichtigung und ein Personalausweis erforderlich. Die Beantragung einer Briefwahl ist möglich, wobei die entsprechenden Anträge rechtzeitig eingereicht werden sollten. Briefwahlunterlagen können bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden; in Ausnahmefällen ist dies bis zum Wahltag möglich. Bei der Bundestagswahl 2021 wählten 47,3 % per Briefwahl, was im Vergleich zu 28,6 % in 2017 einen signifikanten Anstieg darstellt.

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Wie NDR informierte, können wahlberechtigte Bürger sich selbst als Abgeordnete wählen lassen, sofern sie 18 Jahre alt sind. Es besteht keine Wahlpflicht, und die Nichtteilnahme wird nicht bestraft. Ein vorläufiges Wahlergebnis wird buchstäblich Stunden nach Schließung der Wahllokale verkündet, während das amtliche Endergebnis einige Tage nach der Wahl bekannt gegeben wird.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

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Beste Referenz
badische-zeitung.de
Weitere Quellen
ndr.de

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