Die Miesbacher Sparkassenaffäre nimmt eine dramatische Wendung: Georg Bromme, der ehemalige Chef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, hat seine Klage auf Fortzahlung seiner Pensionsansprüche verloren. Das Landgericht München II wies am Donnerstag seine Forderung zurück, die monatlichen Zahlungen von über 12.000 Euro für März 2023 zu erhalten. Diese Entscheidung folgt auf seine strafrechtliche Verurteilung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen Untreue, die Anfang 2023 rechtskräftig wurde. Auch die Klage zur Rückforderung von 14.000 Euro durch die Sparkasse wegen zu Unrecht ausgezahlter Pensionsleistungen wurde zugelassen, wie Süddeutsche.de berichtete.
Rechtliche Niederlage für Bromme
Die Gerichtsentscheidung verdeutlicht, dass ein Ruheständler, der zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird, seine Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis verliert. Dies wurde bestätigt, selbst wenn die Taten vor der Beendigung des Dienstverhältnisses begangen wurden. Das Gericht stellte klar, dass die Sparkasse verpflichtet ist, die Pensionszahlungen zurückzufordern, da Bromme nicht das Recht auf diese Leistungen hat. "Ohne Rechtsgrund" seien die Zahlungen an Bromme erfolgt, betonte der Anwalt der Sparkasse, Marc Spielberger, in einer Pressemitteilung.
Zusätzlich verliert Bromme nun auch seine Ansprüche auf weitere Pensionszahlungen und wird stattdessen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Damit reiht sich Bromme in die Reihe der Verurteilungen im Zusammenhang mit der Affäre ein, zu der auch der frühere Landrat Jakob Kreidl zählt, der ebenfalls wegen seines Verhaltens im Zusammenhang mit luxuriösen Ausgaben auf Kosten der Sparkasse bestraft wurde. Die Entwicklungen rund um diese Affäre sorgen weiterhin für Aufsehen im Landkreis Miesbach, wie Merkur.de berichtete.
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