In Kaufbeuren brodelt es! Die Nachverdichtung von Wohnraum sorgt für heftigen Streit zwischen Bauherren und verärgerten Nachbarn. Ein Runder Tisch, gefordert von der SPD-Fraktion, soll klären, wie man Konflikte in Zukunft vermeiden kann. Doch Oberbürgermeister Stefan Bosse winkt ab: Personell sei das nicht machbar! Nach 20 Jahren Erfahrung weiß er, dass solche Projekte fast immer zu Ärger führen.
Im Fokus stehen zwei Bauvorhaben, die für Aufregung sorgen. Die Stadtplanung hat ein Projekt in der Volkmarstraße genehmigt, das ursprünglich als Einzelgebäude geplant war, jetzt aber in zwei kleinere Gebäude aufgeteilt wurde. Die Nachbarn sind alles andere als begeistert und empfinden den zweiten Entwurf als überdimensioniert. „200 Bürger haben nicht das Gefühl, dass hier das Allgemeinwohl berücksichtigt wird“, kritisierte ein Anwohner. Baureferatsleiter Helge Carl entgegnete, dass die Nachbarn informiert wurden und rechtlich gegen das Vorhaben vorgehen könnten – was bisher nicht geschehen ist.
Rechtsstreit um Oberbeuren: Nachbarn wehren sich!
Ein weiteres Projekt in der Alpenblickstraße sorgt für einen Rechtsstreit. Hier sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit 15 Wohneinheiten und einer Tiefgarage entstehen. Der Streitpunkt: Ein drittes Stockwerk, das aufgrund des starken Gefälles teilweise im Erdreich liegt und von einer nicht öffentlichen Seite sichtbar ist. Auch hier gibt es keinen städtischen Bebauungsplan, was die Genehmigung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch ermöglicht. Die Stadtverwaltung sieht keine Einwände, doch das verwaltungsrechtliche Verfahren läuft noch.
Die SPD-Fraktionssprecherin Catrin Riedl stellt sich klar auf die Seite der Nachbarn und fordert eine zügige Erstellung des Bebauungsplans für den Kesselberg. Derzeit ist dieser zwar in Arbeit, aber aufgrund von Personalmangel und vielen Anträgen kommt der Prozess nur schleppend voran. Die Mehrheit im Bauausschuss lehnte jedoch eine Veränderungssperre ab, die als Schutzmaßnahme für die Bauleitplanung gedacht ist. Riedl äußerte Bedenken hinsichtlich der Versickerungsmöglichkeiten und des Erhalts von Kaltluftschneisen, doch Carl versicherte, dass darauf geachtet werde. Die Verantwortung für mögliche Schäden durch genehmigte Bauvorhaben liege jedoch im privaten Zivilrecht und nicht bei der Stadt.