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Bundespolizei stoppt Kriminelle: Drei Haftbefehle am Flughafen München!

Am Flughafen München stehen die Beamten der Bundespolizei vor einem durchwachsenen Wochenende, das verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen dominierte. In einer Serie von Vorfällen wurden am Sonntag und Montag mehrere Haftbefehle umgesetzt, wobei die Betroffenen aus unterschiedlichen Ländern stammen. Diese Ereignisse werfen ein Licht auf die erfolgreiche Gefahrenabwehr und die Rolle der Bundespolizei an einem der größten Verkehrsknotenpunkte Deutschlands.

Am Sonntag, den 13. Oktober 2024, geriet ein 40-jähriger Mann aus Polen ins Visier der Bundespolizei, als er im Terminal 1 kontrolliert wurde. Eine Überprüfung der Datenbank ergab, dass gegen ihn sowohl ein Vollstreckungs-Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth als auch eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Hamburg vorlag. Die Vorwürfe, die zu diesen Haftbefehlen führten, beziehen sich auf Diebstahl, ein Verbrechen, das in Deutschland hohe Strafen nach sich ziehen kann.

Die Details der Vorfälle

Die verhängten Geldstrafen für den Polen summieren sich auf 750,00 Euro plus 77,50 Euro für Verfahrenskosten. Alternativ hätte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen antreten müssen, da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte. In einem weiteren Vorfall wurde bei dem Festgenommenen ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen hohen Wert von 2,70 Promille ergab. Nach den erforderlichen polizeilichen Maßnahmen und einer ärztlichen Untersuchung seiner Gewahrsamsfähigkeit wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim überführt.

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Am folgenden Tag, Montag, den 14. Oktober 2024, wurde ein 32-jähriger Tscheche am Flughafen vorstellig, während er bei der Ausreisekontrolle für einen Flug nach London war. Ein Blick in die Datenbank zeigte, dass gegen ihn ebenfalls ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag, dieser jedoch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen wurde. Die Strafe betrug mehr als 3.100 Euro oder alternativ 42 Tage Erzwingungshaft. Der Tscheche konnte den geforderten Betrag direkt vor Ort begleichen, was es ihm ermöglichte, seine Reise fortzusetzen, nachdem alle polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren.

Gleichzeitig wurde ebenfalls am Montag die Bundespolizei aktiv, als ein 37-jähriger Deutscher mit einem weiteren Haftbefehl konfrontiert wurde. Diesmal handelte es sich um einen Haftbefehl aufgrund einer Ordnungswidrigkeit. Die Strafe lag bei 130,50 Euro, oder alternativ drohten ihm zwei Tage Erzwingungshaft. Um dieser Situation zu entkommen, zahlte der Mann den ausstehenden Betrag, bevor er seine Reise fortsetzen durfte.

Diese Vorfälle verdeutlichen die Maßnahmen der Bundespolizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und zur Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit Reisen und dem Verkehr stehen. Indem sie die geltenden Gesetze durchsetzt, trägt die Bundespolizei nicht nur zur Sicherheit am Flughafen bei, sondern sorgt auch dafür, dass gesetzliche Verfahren eingehalten werden.

Details zu diesen Vorfällen und weiteren Informationen zur Arbeit der Bundespolizei am Flughafen München sind in einem Bericht auf www.presseportal.de nachzulesen.

Quelle/Referenz
presseportal.de

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